Informationsfluss und Geheimnisschutz bei Tarifverhandlungen  Paid

Eine Analyse potentieller Restriktionen der Informationsweitergabe in (Sanierungs-)Tarifverhandlungen im Abgleich mit der Due Diligence

by Tillmann Vitt (Author)
©2023, Thesis, 360 Pages
Law, Economics & Management

Series: Schriften zum deutschen und europäischen Recht der Arbeit und der Sozialen Sicherheit, Volume 29

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Gegenstand der Arbeit ist der Informationsfluss und die damit verbundene Frage nach dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Tarifverhandlungen. Exemplarisch werden anhand der Verhandlung eines Sanierungstarifvertrags potentielle Restriktionen der Informationsweitergabe an Gewerkschaft und Arbeitgeberverband untersucht. Dabei wird die Due Diligence bei Unternehmenskäufen als Referenzmaterie herangezogen. Es wird beleuchtet, ob die dort geltenden Weitergabebeschränkungen übertragbar sind. Die Arbeit widmet sich zudem der Frage, wie Arbeitgeberverband und Gewerkschaft mit den offengelegten Informationen umgehen müssen. Sind die Sozialpartner dazu verpflichtet, besondere organisatorische Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit zu ergreifen?

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Über das Buch
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Vorwort
Einführung
A. Gegenstand der Untersuchung
B. Gang der Untersuchung
Kapitel 1: Rahmenbedingungen bei Verhandlung von Tarifverträgen
A. Rechtsrahmen und Interessenlage bei Tarifverhandlungen
I. Verfassungsrechtliche Vorgaben
II. Einfachrechtliche Ausgestaltung
III. Rückschlüsse für die Verhandlungsphase
1. (Vor-)vertragliches Schuldverhältnis zwischen den Tarifpartnern
a. Firmentarifvertrag
b. Unternehmensbezogener Verbandstarifvertrag
c. Zwischenergebnis
2. Folge: Entstehen von Rücksichtnahme- und Schutzpflichten
a. Umfang der gegenseitigen Pflichtenbindung
aa. Kriterien zur Bestimmung des Pflichtenkatalogs
bb. Informationspflicht über die wirtschaftliche Lage?
(1) Allgemeine Kriterien zur Begründung einer Informationspflicht
(2) Anwendung auf reguläre Tarifverhandlungen
b. Berücksichtigung der besonderen Sanierungssituation
aa. Besonderheiten bei Bestimmung der Pflichtenbindung
bb. Informationspflicht der Arbeitgeberseite
c. Vereinbarkeit mit dem Arbeitskampfrecht?
aa. Vorvertragliche Schutzpflichten im Arbeitskampf?
bb. Zwischenergebnis
IV. Interessenlage der beteiligten Akteure in der Sanierungssituation
1. Gewerkschaft
2. Arbeitgeberverband
3. Geheimhaltungsinteresse des notleidenden Unternehmens
V. Faktoren bei der Wahl des Sanierungsinstruments
1. Verbandsinterne Schranken
2. Verwendete Bezugnahmeklausel des Arbeitgebers
3. Strukturelle Schwächen und Risiken des unternehmensbezogenen Verbandstarifvertrags
B. Konfligierende Interessenlage bei Due Diligence Prozessen im Rahmen von M&A Transaktionen als vergleichbare Situation?
I. Begriffsklärung
II. Ziele und Funktionen der Due Diligence
III. Interessenlage der Parteien
C. Übertragbarkeit auf den Informationsfluss bei Tarifverhandlungen?
D. Ergebnis
Kapitel 2: Restriktion der möglichen Informationsquellen der Gewerkschaft durch gesetzliche Verschwiegenheitspflichten
A. Grundlegend: Arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflichten
1. Herleitung der Verschwiegenheitspflicht
2. Gegenstand der arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht
a. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach der Rechtsprechungsformel
aa. Anknüpfungspunkt der Geheimnisdefinition: unternehmensbezogene Tatsachen
bb. Eng begrenztem Personenkreis bekannt und deshalb nicht offenkundig
cc. Objektiv manifestierter Geheimhaltungswille
dd. Berechtigtes Geheimhaltungsinteresse
ee. Zwischenergebnis
b. Neuordnung des Geheimnisschutzes durch GeschGehG
aa. Europarechtliche Vorgaben
bb. Umsetzung ins deutsche Recht durch das GeschGehG
cc. Voraussetzungen für die Einordnung nach dem GeschGehG
(1) Fehlende Offenkundigkeit
(2) Wirtschaftlicher Wert
(3) Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen
(a) Abweichung zur bisherigen Geschäftsgeheimnisdefinition
(b) Geheimhaltungsmaßnahmen im Einzelnen
(aa) Perspektive für die Beurteilung der Angemessenheit
(bb) Kriterien für die Beurteilung der Angemessenheit im Einzelnen
(cc) Herkunft und Zweck des Merkmals
(dd) Relativität der angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen
(c) Zwischenergebnis
(4) Berechtigtes Geheimhaltungsinteresse
dd. Folgen für die arbeitsvertragliche Schweigepflicht
(1) Angleichung der Geheimnisdefinition?
(2) Arbeitsvertragliche Nebenpflicht als angemessene Geheimhaltungsmaßnahme ausreichend…
(3) … aber nur, wenn sie durch den Arbeitgeber auf eine Information hinreichend konkretisiert wird.
(4) Komplettierung des angemessenen Geheimhaltungsniveaus über organisatorische und technische Maßnahmen
(5) Handlungsbedarf: Konkretisierung und Implementierung organisatorischer und technischer Maßnahmen
ee. Zwischenergebnis und Fazit
c. Nebenpflicht nicht auf das Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen beschränkt
3. Befugte Offenlegung an die Gewerkschaft?
a. Arbeitsvertragliche Ebene
b. Ausstrahlungswirkung von § 5 GeschGehG?
4. Zwischenergebnis
B. Die Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats
I. Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats
1. Materielles Geheimnis
a. Übereinstimmende Definition mit § 17 UWG a.F.
b. Gleichlauf mit Geschäftsgeheimnisbegriff des GeschGehG?
c. Weiterhin offen: Abwägung des berechtigten Geheimhaltungsinteresses mit konfligierenden Arbeitnehmerinteressen?
aa. Meinungsstand
bb. Stellungnahme
(1) Zweistufige Prüfung
(2) Allerdings: Fehlende Anknüpfung für konfligierende Offenlegungsinteressen
(3) Analoge Anwendung von § 5 GeschGehG
(4) Zwischenergebnis
2. Formelles Geheimnis
a. Information kommt vom Arbeitgeber selbst
b. Informationserlangung im Rahmen der Amtstätigkeit durch andere Quellen
3. Kenntnisnahme in Funktion als Betriebsratsmitglied
II. Erlaubte Offenlegung gegenüber der Gewerkschaft
1. Einschränkung der Informationsrechte des Betriebsrats in der Tarifauseinandersetzung
2. Grundsatz: § 79 BetrVG gilt auch gegenüber der Gewerkschaft
3. Erlaubte Offenlegung gegenüber der Gewerkschaft nach § 5 GeschGehG?
a. Offenlegungsinteressen des Betriebsrats
b. Arbeitgeberseitige Interessen
c. Ergebnis: Überwiegen der Geheimhaltungsinteressen
4. Zulässige Weitergabe außerhalb des Anwendungsbereichs von § 79 BetrVG?
a. Weitergehende Restriktion aus dem Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit?
b. Neutralitätspflicht des Betriebsrats
5. Ergänzender Schutz über arbeitsvertragliche Schweigepflicht
III. Ergebnis: Betriebsrat darf Informationen nicht weitergeben
C. Wirtschaftsausschuss
I. Umfang der Informationspflicht
1. Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
2. Unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
3. Begrenzung durch Geschäftsgeheimnisschutz
a. Arbeitgeber auch als Tarifpartei geschützt…
b. … aber kein Verweigerungsrecht
II. Zwischenergebnis
D. Gewerkschaftsvertreter im Betrieb
I. Teilnahme und Beratung durch einen Gewerkschaftsvertreter
1. Antrag
2. Geheimhaltung
II. … dennoch keine Weitergabe an die Gewerkschaft
E. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
I. Aufgabe des Aufsichtsrats und weitgehende Informationsrechte
II. Kehrseite der weitgehenden Informationsrechte: Strenge Geheimhaltungspflicht
1. Gegenstand der Geheimhaltungspflicht: Geheimnisse und vertrauliche Angaben
a. Aktienrechtlicher Geheimnisbegriff
aa. Abweichend von § 17 UWG a.F. rein objektiv zu bestimmen
bb. Dennoch Anpassung an die Legaldefinition des GeschGehG?
b. Vertrauliche Angabe
2. Grenzen der Geheimhaltungspflicht
III. Informationsweitergabe an die Gewerkschaft durch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat?
1. Einschränkung der Geheimhaltungspflicht?
2. Informationsweitergabe an die Gewerkschaft im Unternehmensinteresse?
3. Kompetenz zur Informationsweitergabe?
IV. Aufsichtsratsmitglieder scheiden als Informationsquelle aus
F. Restriktion des Informationsflusses durch die Marktmissbrauchsverordnung
I. Art. 10 i.V.m. Art. 14 lit. c) MAR
1. Verbotsadressat: Insider
2. Begriff der Insiderinformation
3. Offenlegung gegenüber einer anderen Person
4. Befugnis zur Offenlegung
a. Offenlegung im normalen Rahmen der Ausübung einer Beschäftigung oder eines Berufs oder der normalen Erfüllung von Aufgaben
b. Konkretisierung der Anforderungen durch Grøngaard/Bang-Entscheidung
c. Interessenabwägung
aa. Legitimer Zweck
bb. Geeignetheit
cc. Erforderlichkeit
dd. Angemessenheit
(1) Weitergabeinteresse des Emittenten
(2) Informationseindämmungsinteresse des Marktes
5. Zulässigkeit der Informationsweitergabe an die Gewerkschaft
a. Gleichlauf mit arbeitsvertraglicher Verschwiegenheitspflicht
b. Weitergabe von Insiderinformationen durch den Betriebsrat
aa. Weitgehende Parallelität zwischen Offenlegungsverbot und Schweigepflicht des Betriebsrats
bb. … auch außerhalb des Anwendungsbereichs von § 79 BetrVG keine befugte Offenlegung
cc. Einschränkungen hinsichtlich der Zuziehung von Gewerkschaftsvertretern?
c. Weitergabe von Insiderinformationen durch den Aufsichtsrat
II. Zwischenergebnis
G. Quintessenz
Kapitel 3: Weitergabebeschränkungen des Arbeitgebers gegenüber der Gewerkschaft und gegenüber dem Arbeitgeberverband
A. Restriktionen bei Zulassung einer Due Diligence
I. Arbeitgeber ist in Rechtsform einer GmbH organisiert
1. Zulassung der Due Diligence als außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahme
2. Gesellschafterbeschluss erforderlich
3. Zwischenergebnis
II. Arbeitgeber ist in Rechtsform einer Aktiengesellschaft organisiert
1. Zuständigkeit des Vorstands
2. Unternehmensinteresse als Grund und Grenze der Verschwiegenheitspflicht
a. Geheimhaltungsinteresse der Gesellschaft
aa. Besondere Gewichtung?
bb. Bestimmung der Geheimhaltungsinteressen
b. Offenbarungsinteresse der Gesellschaft
c. Abgestufte Vorstandsentscheidung
d. Neuer Aspekt: Implementierung eines Geheimnis-Managements
aa. Geheimnis-Management als Teil der Sorgfaltspflicht des Vorstands
bb. Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen bei Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen innerhalb der Due Diligence
3. Zwischenergebnis: Zulässigkeit der Due Diligence
4. Kapitalmarktrechtliche Restriktionen
a. Befugte Offenlegung von Insiderinformationen im Rahmen einer Due Diligence
b. Zwischenergebnis
c. Ad-hoc-Publizitätspflicht
aa. Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 Abs. 1 MAR
(a) Berechtigtes Interesse
(b) Keine Irreführung des Markts
(c) Sicherstellung der Geheimhaltung für die Dauer, in der der Emittent von der Publizitätspflicht befreit ist
bb. Ad-hoc-Pflicht bei Offenlegung gegenüber Dritten
cc. Verhältnis von Art. 17 Abs. 8 und Art. 17 Abs. 1 MAR
dd. Bedeutung für den Informationsfluss innerhalb der Due Diligence
B. Restriktionen bei der Informationsweitergabe an die Gewerkschaft bei Verhandlung eines Firmensanierungstarifvertrags
I. Übertragung auf die Informationsweitergabe bei Verhandlung eines Tarifvertrags?
1. Arbeitgeber ist in Rechtsform der GmbH organisiert
a. Informationsweitergabe an die Gewerkschaft
b. Ergebnis
2. Arbeitgeber ist in Rechtsform der Aktiengesellschaft organisiert
a. Gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht
aa. Geheimhaltungsinteresse der Gesellschaft
bb. Offenlegungsinteresse der Gesellschaft
cc. Implementierung von Risikobegrenzungsmechanismen
dd. Geheimnis-Management-Pflicht
ee. Zwischenergebnis
b. Befugte Weitergabe von Insiderinformationen?
aa. Vorliegen von Insiderinformationen?
bb. Gesetzliche Informationspflichten
cc. Offenlegung gegenüber der Gewerkschaft nach Grøngaard/Bang Kriterien
(1) Ansicht von Kumpan/Grütze
(2) Bewertung und eigene Ausführungen
c. Ad-hoc-Publizitätspflicht
II. Ergebnis
C. Restriktionen bei der Informationsweitergabe an den Arbeitgeberverband bei Verhandlung eines unternehmensbezogenen Verbandssanierungstarifvertrags
I. Gesetzliche Restriktionen bei Informationsbeschaffung durch den Arbeitgeberverband vom Arbeitgeber
1. Gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflichten
a. GmbH
b. Aktiengesellschaft
aa. Neubewertung der Missbrauchsrisiken beim unternehmensbezogenen Verbandstarifvertrag
bb. Rückschlüsse für die Ermessensentscheidung des Vorstands
cc. Risikobegrenzungsmaßnahmen
dd. Zwischenergebnis
2. Kartellrechtliche Grenzen: Informationsübermittlung innerhalb des Arbeitgeberverbands als Verstoß gegen § 1 GWB / Art. 101 AEUV?
a. Offenlegung der Unternehmensinformation als „abgestimmte Verhaltensweise“
aa. Verbotene Verhaltensweisen
bb. Informationsoffenlegung als partielle Aufhebung des Geheimwettbewerbs
(1) Abgestimmte Verhaltensweise
(2) Bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung
(a) Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung
(b) Bewirkte Wettbewerbsbeschränkung
(aa) Marktbezogene Kriterien
(bb) Informationsbezogene Merkmale
(cc) Marktanteile
cc. Zwischenergebnis
b. Informationsaustausch im Transaktionskontext als vergleichbare Situation
aa. Offenlegung wettbewerbsrechtlich sensibler Informationen?
bb. Teleologische Reduktion des Kartellverbots / Nebenabrededoktrin
cc. Übertragbarkeit auf Transaktionskontext?
(1) Anwendbarkeit der Nebenabrededoktrin auf die Due Diligence?
(2) Erfüllt die Due Diligence die Voraussetzungen der Nebenabrededoktrin?
(3) Zwischenergebnis
dd. Folgen für die Transaktionspraxis
(1) Beschränkung der Immanenzausnahme durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip
(2) Implementierung kartellrechtlicher Risikobegrenzungsmaßnahmen
ee. Zwischenergebnis
c. Rückschlüsse für die Situation bei Tarifverhandlungen
aa. Verhältnis von Kartellrecht und Tarifvertrag
(1) Grundlegend: Die Albany Entscheidung des EuGHs
(a) Sozialpartnereigenschaft
(b) Vereinbarung im Rahmen von Tarifverhandlungen
(c) Inhaltliche Reichweite
(aa) Funktionale Interessenabwägung
(bb) Unionsrechtsautonome formal-gegenständliche Abgrenzung
(cc) Rückverweisung auf Art. 9 Abs. 3 GG…
(dd) … Kein direkter Zugriff auf das Unternehmerverhalten
(ee) Zwischenergebnis
(2) Kartellrechtswidrigkeit tariflicher Regelungen außerhalb von Albany?
(a) Tatbestandliche Anknüpfung
(b) Fehlende Wettbewerbsbeeinträchtigung durch die Regelung selbst
(3) Fazit
bb. Wettbewerbsrechtlich bedenklicher Informationsaustausch?
cc. Erlaubnis des vorbereitenden Informationsflusses
(1) Extensive Auslegung von Albany?
(2) Ansatz von Andritzky
(a) Unbeeinflusste Betätigungsfreiheit aufgrund von Art. 9 Abs. 3 GG
(b) Kritik: Primärrechtliche Ebene ausschlaggebend
(3) Anwendung der Immanenztheorie
(4) Rückschlüsse für die Tarifverhandlungen in der Sanierungssituation
d. Fazit
3. Verstoß gegen das Offenlegungsverbot von Insiderinformationen gem. Art. 10 i.V.m. Art. 14 lit. c) MAR?
a. Offenlegung von Insiderinformationen?
b. Befugte Offenlegung
II. Ergebnis
D. Kernaussage
Kapitel 4: Infomationsverwaltungspflichten des Arbeitgeberverbands
A. Geheimhaltungspflichten im Arbeitgeberverband
I. Geheimhaltungspflicht des Vorstands
II. Konfliktpotential: Vereinsrechtliche Auskunftsansprüche
1. Kollektiver Auskunftsanspruch innerhalb der Mitgliederversammlung
a. Inhalt und Voraussetzungen der Informationspflicht
b. Grenzen der Informationspflicht
aa. Meinungsstand
bb. Stellungnahme
c. Rückschlüsse für Informationsgesuche im Arbeitgeberverband
2. Auskunftsanspruch des individuellen Verbandsmitglieds?
a. Individuelles Auskunftsrecht innerhalb der Mitgliederversammlung
b. Außerhalb der Mitgliederversammlung
c. Grenzen des individuellen Auskunftsrechts
d. Rückschlüsse
3. Zwischenergebnis: Absicherung der Geschäftsgeheimnisse gegenüber den Auskunftsansprüchen mitorganisierter Unternehmen
III. Schweigepflicht der Verbandsvertreter
1. Außergerichtliches Rechtsberatungsprivileg des Arbeitgeberverbands
2. Anwendung rechtsberatungsspezifischer Schweigepflichten?
a. Verbandsvertreter fällt nicht unter die BRAO…
b. … und auch nicht unter § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB
3. Transformation in das Rechtsberatungsverhältnis?
4. Folge für die Sanierungstarifverhandlungen
B. Informations-Compliance im Arbeitgeberverband
I. Herleitung: Allgemeine Pflicht zur Verbands-Compliance
1. Interne Compliance-Pflicht
2. Externe Compliance-Pflicht
II. Inhalt der allgemeinen Compliance-Pflicht
1. Legalitätskontrollpflicht im Innenverhältnis
2. Pflicht zur gehörigen Aufsicht
III. Geheimnisschutz-Compliance als Teil der Compliance-Pflicht des Verbands?
1. Risikoanalyse
a. Geschäftsgeheimniseigenschaft der offengelegten Informationen?
b. Gefahr erheblicher Rechtsverstöße im Kernbereich der Verbandstätigkeit
c. Schadensersatzansprüche aus der Geheimhaltungsvereinbarung
d. Gefahr von Reputationsverlusten
e. Geheimnisschutz als compliance-relevanter Bereich der Verbandsarbeit
2. Organisatorische Regelungen zur Sicherstellung der Geheimhaltung
3. Zwischenergebnis
IV. Kartellrechtliche Vorgaben für die Verbandsarbeit
1. Risikoanalyse
a. Kartellrechtliche Grenzen des Informationsflusses
b. Haftungsrisiko für den Verband
2. Risikominimierung durch den Verband
3. Zwischenergebnis
V. Insiderrechtliche Haftungsrisiken
1. Risikoanalyse
a. Insiderrechtliches Offenlegungsverbot
b. Sanktionsrisiko für den Arbeitgeberverband
aa. Verstöße von Leitungsorganen
bb. Verstöße nachgeordneter Mitglieder
(1) § 30 OWiG i.V.m. der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung
(2) Haftung über Aufsichtspflichtverletzung
2. Risikominimierung durch organisatorische Maßnahmen
VI. Ergebnis zur Informations-Compliance im Arbeitgeberverband
C. Ergebnis
Kapitel 5: Informationsverwaltungspflichten der Gewerkschaft
A. Grenzen des gewerkschaftlichen Informationsflusses
I. (Vor-)vertragliche Schutz- und Rücksichtnahmepflichten
1. Entstehen der schuldrechtlichen Sonderverbindung
2. Konkretisierung des Pflichtenkatalogs
3. Verschwiegenheitspflicht der Gewerkschaft
II. GeschGehG
1. Geschäftsgeheimniseigenschaft
a. Vom Arbeitgeber offengelegte Informationen
b. Verhandlungsstand und vorläufige Verhandlungsergebnisse
aa. Geheimnisinhaberschaft der Arbeitgeberseite
bb. Kenntnis eines begrenzten Personenkreises und daraus resultierender Wert der Information
cc. Angemessene Geheimhaltungsmaßnahme
dd. Geheimhaltungsinteresse an vorläufigen Informationen?
2. Berücksichtigung der Koalitionsfreiheit im Rahmen von § 5 GeschGehG
a. Beeinträchtigung der gewerkschaftlichen Koalitionsfreiheit
aa. Innergewerkschaftlicher Informationsfluss und Mitgliederbetreuung
bb. Gewerkschaftliche Öffentlichkeitsarbeit
cc. Einsatz im Arbeitskampf?
dd. Zwischenergebnis
b. Geheimhaltungsinteressen des Arbeitgebers
c. Interessenabwägung
aa. Offenlegung der sensiblen Informationen zum Zwecke der Verhandlung
bb. Offenlegung des aktuellen Verhandlungsstands
3. Zwischenergebnis
III. Kapitalmarktrechtliche Grenzen
1. Vorliegen von Insiderinformationen
a. In den Verhandlungen offengelegte Insiderinformationen
b. In den Verhandlungen entstehende Insiderinformationen
aa. Aufnahme von Verhandlungen und aktueller Verhandlungsstand
bb. Abschluss und Umsetzung des Sanierungstarifvertrags
2. Weitergabeverbot von Insiderinformationen
a. Innergewerkschaftlicher Informationsfluss
b. Gewerkschaftliche Öffentlichkeitsarbeit
IV. Ergebnis
B. Haftungsrisiken und organisatorische Risikovermeidung
I. Herleitung der gewerkschaftlichen Compliance-Pflicht
II. Haftungsrisiken im Umgang mit den sensiblen Informationen
1. Haftungsrisiken aus dem GeschGehG?
2. Haftung der Gewerkschaft aus Kapitalmarktbußgeldrecht
III. Geeignete organisatorische Maßnahmen
C. Ergebnis zum gewerkschaftlichen Umgang mit den Geschäftsgeheimnissen des Verhandlungspartners
Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen
Literaturverzeichnis
Pages:
360
Year:
2023
ISBN (HARDBACK):
9783631897928 (Active)
ISBN (EPUB):
9783631903643 (Active)
ISBN (PDF):
9783631903636 (Active)
Language:
German
Published:
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 360 S.

Tillmann Vitt studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn. Er absolvierte zudem den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) an der Universität zu Köln. Seit Dezember 2021 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.

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