Demokratische Kontrolle von Ausschussgremien in EU-Freihandelsabkommen  Paid

Eine Untersuchung am Beispiel des CETA aus Sicht der Prinzipal-Agent-Theorie

by Felix Stern (Author)
©2024, Thesis, 528 Pages
Law, Economics & Management

Series: Europäische Hochschulschriften Recht, Volume 6774

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Das zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und Kanada als Freihandelsabkommen neuen Typs geschlossene CETA etabliert beschlussfassende Ausschussgremien mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen im Bereich der Handelspolitik. Obwohl das Abkommen eine supranationale Wirkung der Beschlüsse seiner Gremien ausschließt, kann ihre Einhaltung durch die EU-Mitgliedstaaten aufgrund anderer Verpflichtungen erforderlich sein. Um der Frage nachzugehen, wie eine ausreichende demokratische Rückbindung von Ausschusssystemen, wie nach dem CETA, gewährleistet werden kann, ohne die Flexibilisierung künftiger Zusammenarbeit der Vertragsparteien aufzuheben, eröffnet der Prinzipal-Agenten-Ansatz eine innovative Perspektive. So zeichnet die vorliegende Studie aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland die über die Landes-, Bundes-, und Unionsebene bis hin zu den nach dem CETA errichteten Vertragsgremien verlaufenden Delegationsketten nach und untersucht Mechanismen zu deren demokratischer Rückbindung.
  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Vorwort und Danksagung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Kapitel I: Einleitung
  • A. Zum politischen Hintergrund: Gemeinsame Handelspolitik und neuer Bilateralismus
  • B. CETA als „Gemischtes Abkommen“
  • C. Fragestellung der Untersuchung
  • D. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Problemfelder
  • I. Rechtsnormen
  • II. Rechtsprechung
  • III. Literatur
  • E. Der Prinzipal-Agenten-Ansatz
  • I. Der Delegationsakt und die Prinzipal-Agenten-Beziehung
  • II. Die Delegationskette
  • III. Prinzipal und Agent als Nutzenmaximierer
  • IV. Risiken, Kosten und Verluste durch Delegation
  • V. Zwischenergebnis zu Abschnitt E.
  • F. Gang der Untersuchung
  • Kapitel II: Delegationsketten
  • A. Ein Prinzipal-Agenten-Modell für das Ausschusssystem des CETA
  • I. Institutionelle Ebene der Untersuchung
  • II. Die Suche nach dem höchstrangigen Prinzipal
  • 1. Der Deutsche Bundestag als Agent und als Prinzipal
  • 2. Stellung der deutschen Bundesländer und der Länderparlamente
  • 3. Die Unionsbürger und das Europäische Parlament
  • a. Schwierigkeiten bei der Einordnung des Europäischen Parlaments als Agent eines gesamteuropäischen Souveräns
  • b. Einordnung des Europäischen Parlaments als Agent der mitgliedstaatlichen Staatsorgane
  • c. Zwischenergebnis zu Punkt 3.
  • III. Zwischenergebnis zu Abschnitt A.
  • B. Delegationskette ab dem Wahlvolk der Bundesrepublik Deutschland
  • I. Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche der EU und ihrer Mitgliedstaaten hinsichtlich des CETA
  • II. EU-Zuständigkeitsbereich
  • 1. Direkte Weiterdelegation vom Bundestag an die Bundesregierung
  • a. Die Integrationskompetenz der Bundesregierung
  • b. Die Einflussmöglichkeiten des Bundestages in EU-Angelegenheiten nach Art. 23 Abs. 2 und Abs. 3 GG
  • c. Zwischenergebnis zu Punkt 1.
  • 2. Indirekte Weiterdelegation an die Bundesregierung über das Europäische Parlament
  • a. Delegation von Legislativbefugnissen an das Europäische Parlament
  • b. Weiterdelegation der Mitwirkung in internationalen Vertragsgremien an den Rat
  • c. Indirekte Delegation der Ausschussarbeit an die Bundesregierung
  • 3. Zwischenergebnis zu Unterabschnitt II.
  • III. Mitgliedstaatlicher Zuständigkeitsbereich
  • 1. Delegation von Legislativgewalt an die Bundesregierung
  • 2. Näheverhältnis des CETA zu den EU-Verträgen
  • 3. Behandlung der Ausschussarbeit nach dem CETA außerhalb von Art. 23 GG
  • a. Verfahren bei Beschlüssen der CETA-Ausschüsse nach Art. 24 Abs. 1 GG
  • b. Verfahren bei Beschlüssen der CETA-Ausschüsse nach Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG
  • c. Allgemeine Parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung
  • IV. Zwischenergebnis zu Abschnitt B.
  • C. Delegationskette ab dem Wahlvolk der deutschen Bundesländer
  • I. Rolle der Länderparlamente
  • 1. Parlamentarische Verantwortlichkeit und nachträgliche Kontrolle
  • 2. Ein „mitlaufendes Kontrollrecht“ der Länderparlamente
  • 3. Integrationsverantwortung der Landtage
  • a. Neubewertung aufgrund der Europäischen Integration
  • b. Verfassungsänderungen in Baden-Württemberg und Bayern
  • aa. Baden-Württemberg
  • bb. Freistaat Bayern
  • c. Unterschiedliche Modelle für die Einbindung der Länderparlamente in die Europäische Integration
  • aa. Auf die Subsidiaritätskontrolle beschränkte Einbindung in Hamburg und Sachsen
  • bb. Bindungswirkung in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen
  • cc. In den meisten Bundesländern Berücksichtigung in unterschiedlichem Ausmaß
  • dd. Einseitige Stellungnamen in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Niedersachsen
  • ee. Zusammenfassende Analyse
  • 4. Folgerungen für das Prinzipal-Agenten-Modell
  • II. Direktdemokratische Bindung der Bayerischen Staatsregierung im Bundesrat
  • III. Weiterdelegation durch die Landesregierungen über die Ländervertreter im Bundesrat
  • IV. Weiterdelegation ab dem Bundesrat
  • 1. EU-Zuständigkeitsbereich
  • 2. Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
  • V. Zwischenergebnis zu Abschnitt C.
  • D. Weiterführung der Delegationsketten auf der EU-Ebene
  • I. Unterscheidung zwischen Beschlüssen, Empfehlungen und weiteren Entscheidungen der Ausschüsse
  • II. Vorbehalte für die Wirksamkeit von CETA-Ausschussbeschlüssen
  • III. Regelverfahren nach Art. 218 Abs. 1 bis Abs. 6 und Abs. 8 i.V.m. Art. 207 Abs. 3 bis Abs. 6 AEUV
  • 1. Einschlägigkeit des Regelverfahrens: Entscheidungen völkerrechtlicher Vertragsgremien als „Übereinkünfte“ i.S.v. Art. 218 Abs. 1 AEUV
  • 2. Verfahrensgang
  • IV. Vereinfachtes Verfahren nach Art. 218 Abs. 9 Alt. 2 AEUV
  • 1. „Rechtswirksame Akte“ i.S.v. Art. 218 Abs. 9 Alt. 2 AEUV
  • 2. Grenzen des Anwendungsbereichs des vereinfachten Verfahrens nach Art. 218 Abs. 9 Alt. 2 AEUV
  • a. Ausschluss von Änderungen des institutionellen Rahmens i.S.v. Art. 218 Abs. 9 Alt. 2 AEUV
  • b. Ausschluss wesentlicher Regelungsgegenstände eines Abkommens
  • aa. Auslegung des Art. 218 Abs. 9 Alt. 2 AEUV in Anlehnung an Art. 290 AEUV
  • bb. Begriff der „Wesentlichkeit“
  • cc. Zwischenergebnis zu Unterpunkt b.
  • c. Zwischenergebnis zu Punkt 2.
  • 3. Verfahrensgang
  • V. Vereinfachtes Verfahren nach Art. 218 Abs. 7 AEUV
  • VI. Völkerrechtliche Vertretung durch die Europäische Kommission
  • VII. Zwischenergebnis zu Abschnitt D.
  • E. Die Vertragsgremien des CETA als Teil der Delegationskette
  • I. Völkerrechtliche Verbindlichkeit von CETA-Ausschussbeschlüssen
  • II. Ausschluss unmittelbarer Durchgriffswirkung durch Art. 30.6 Abs. 1 CETA
  • III. Durchsetzungsmechanismen des internationalen Investitionsschutzrechts
  • IV. Zwischenstaatliche Durchsetzungsmechanismen des Völkerrechts
  • V. Folgen des Art. 216 Abs. 2 AEUV
  • VI. Zwischenergebnis zu Abschnitt E.
  • F. Zwischenergebnis zu Kapitel II
  • Kapitel III: Funktionen der Delegation
  • A. Logik der Delegation
  • I. Reduzierung von Transaktionskosten
  • 1. Begriff der Transaktionskosten
  • 2. Anwendung des Transaktionskostenbegriffs auf Hoheitsrechtsübertragungen
  • II. Glaubhafte Zusicherungen
  • 1. Begriff der glaubhaften Zusicherung
  • 2. Abgrenzung zwischen Delegation und Treuhandverhältnis
  • III. Weitere Delegationsmotive
  • IV. Zwischenergebnis zu Abschnitt A.
  • B. Kompetenzen der Ausschüsse im CETA und Transaktionskosten
  • I. Zusammenarbeit bei unvollständiger Information
  • 1. Kooperationsprobleme
  • 2. Koordinationsprobleme
  • 3. Aufhebung von Informationsasymmetrien
  • 4. Anwendungsfälle im CETA
  • a. Implementationsüberwachung durch den Gemischten CETA-Ausschuss
  • aa. Art. 26.1 Abs. 4 lit. a CETA – Überwachung und Unterstützung der Vertragsimplementation
  • bb. Art. 25.1 Abs. 3 CETA – Überwachung bilateraler Dialoge
  • cc. Art. 28.5 Abs. 6 und Abs. 7 CETA – Konsultationen bei Kapitalverkehrsbeschränkungen
  • dd. Kapitel 29 CETA – Einbindung in die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien
  • ee. Art. 30.9 Abs. 1 CETA – Information über die Kündigung des Abkommens
  • ff. Zwischenergebnis zu Unterpunkt a.
  • b. Implementationsüberwachung durch den Ausschuss für Warenhandel
  • c. Implementationsüberwachung durch den Landwirtschaftsausschuss
  • d. Implementationsüberwachung durch den Ausschuss für Dienstleistungen und Investitionen
  • e. Implementationsüberwachung durch den Gemischten Ausschuss für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen (MRA-Ausschuss)
  • f. Implementationsüberwachung durch den Gemischten Ausschuss für die Zusammenarbeit im Zollbereich (JCCC)
  • g. Implementationsüberwachung durch den Gemischten Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS-Ausschuss)
  • h. Implementationsüberwachung durch den Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen
  • i. Implementationsüberwachung durch den Ausschuss für Finanzdienstleistungen
  • j. Implementationsüberwachung durch den Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung
  • k. Implementationsüberwachung durch das Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
  • 5. Zwischenergebnis zu Unterabschnitt I.
  • II. Unvollständige Verträge
  • 1. Begriff des unvollständigen Vertrages
  • 2. Stabilisierung der Regulierungszusammenarbeit
  • 3. Kategorisierung nach rechtlicher Reichweite
  • 4. Anwendungsfälle im CETA
  • a. Konkretisierung und Umsetzung des CETA durch Abkommenssekundärrecht
  • aa. Materielle Modifikationen
  • (1). Gemischter CETA-Ausschuss
  • (2) Ausschuss für Warenhandel
  • (3) Gemischte Sektorgruppe für Arzneimittel
  • (4) Gemischter Ausschuss für die Zusammenarbeit im Zollbereich (JCCC)
  • (5) Zwischenergebnis zu Unterpunkt aa.
  • bb. Institutionelle Modifikationen mit Außenwirkung
  • (1) Gemischter CETA-Ausschuss
  • (a) Regelung der Arbeitsweise der Rechtsbehelfsinstanz des Investitionsgerichts
  • (b) Entscheidung über die Einleitung, Auflösung und die Aufgaben bilateraler Dialoge
  • (c) Entscheidung zu Übergangsregelungen bei künftigen EU-Beitritten
  • (d) Zwischenergebnis zu Unterpunkt (1)
  • (2) Gemischte Sektorgruppe für Arzneimittel
  • (3) Ausschuss für Dienstleistungen und Investitionen
  • (a) Regelung institutioneller Fragen des Investitionsschutzkapitels durch den Ausschuss für Dienstleistungen und Investitionen
  • (b) Vorschläge für eine Überarbeitung des Verfahrensrechts der Rechtsbehelfsinstanz für Investitionsschutzsachen
  • (c) Zwischenergebnis zu Unterpunkt (3)
  • (4) Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
  • (5) Zwischenergebnis zu Unterpunkt bb.
  • cc. Institutionelle Modifikationen ausschließlich innenrechtlicher Natur
  • (1) Gemischter CETA-Ausschuss
  • (2) Gemischte Sektorgruppe für Arzneimittel
  • (3) Gemischter Ausschuss für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen (MRA-Ausschuss)
  • (4) Gemischter Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS-Ausschuss)
  • (5) Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
  • (6) Zwischenergebnis zu Unterpunkt cc.
  • dd. Zwischenergebnis zu Unterpunkt a.
  • b. Fortentwicklung der Bestandteile des Abkommens
  • aa. Materielle Modifikationen
  • (1) Gemischter CETA-Ausschuss
  • (a) Änderung der Protokolle und Anhänge des CETA
  • (aa) Beschleunigung des Zollabbaus nach Art. 2.4 Abs. 4 CETA
  • (bb) Änderungen an der Liste geschützter geografischer Angaben in Anhang 20-A
  • (cc) Änderungen in Anhang 5-A zum Protokoll über Ursprungsregeln und Ursprungsbestimmungen
  • (dd) Erweiterung des Anwendungsbereichs des Protokolls über die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von Konformitätsbewertungen
  • (ee) Änderungen der Anhänge des Protokolls über die gegenseitige Anerkennung des Programms für die Befolgung und Durchsetzung der Guten Herstellungspraxis für pharmazeutische Erzeugnisse
  • (b) Änderungen des CETA-Vertragstexts
  • (aa) Änderungen des Harmonisierten Systems
  • (bb) Änderungen an Kapitel 4 zu technischen Handelshemmnissen
  • (cc) Änderungen am 23. Kapitel (Handel und Arbeit)
  • (dd) Erweiterung des Begriffes „Rechte des geistigen Eigentums“ mit Bindungswirkung für das Investitionsgericht
  • (ee) Erweiterung der Verpflichtung der „Gerechten und billigen Behandlung“ ausländischer Investoren
  • (ff) Sonderfall: Für das Investitionsgericht verbindliche Vertragsauslegung
  • (gg) Sonderfall: Im Streitbeilegungsverfahren nach Kapitel 29 verbindliche Vertragsauslegung
  • (hh) Zwischenergebnis zu Unterpunkt (b)
  • (c) Zwischenergebnis zu Unterpunkt (1)
  • (2) Gemischter Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS-Ausschuss)
  • (3) Ausschuss für Finanzdienstleistungen
  • (4) Ausschuss für Dienstleistungen und Investitionen
  • (5) Gemischter Ausschuss für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen (MRA-Ausschuss)
  • (6) Gemischter Ausschuss nach Art. 27 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada über den Handel mit Wein und Spirituosen
  • (7) Zwischenergebnis zu Unterpunkt aa.
  • bb. Institutionelle Modifikationen mit Außenwirkung
  • (1) Änderungen am Ausschusssystem des CETA
  • (2) Überführung des Investitionsstreitbeilegungsmechanismus in ein multilaterales Investitionsschutzabkommen
  • 5. Zwischenergebnis zu Unterabschnitt II.
  • III. Agenda-Setting
  • 1. Agenda-Setting und Entscheidungsgewalt
  • 2. Formelles und informelles Agenda-Setting
  • 3. Abgrenzung: Agenda-Setting innerhalb des Ausschusssystems und Agenda-Setting gegenüber den Legislativorganen der EU und ihrer Mitgliedstaaten
  • 4. Steuerungsintensität formellen Agenda-Settings gegenüber unionalen und nationalen Legislativorganen
  • a. Allgemeine völkerrechtliche Haftung für die Umsetzung von Beschlüssen
  • b. Haftung durch das internationale Investitionsschutzrecht
  • c. Agenda-Setting im Zuständigkeitsbereich der EU
  • aa. Ausschussbeschlüsse als Teil des EU-Rechts nach Art. 216 Abs. 2 AEUV
  • bb. Betroffene Ausschusskompetenzen im CETA
  • d. Sonderfall: Art. 11.3 CETA
  • 5. Zwischenergebnis zu Unterabschnitt III.
  • IV. Konfliktmanagement und Streitbeilegung
  • 1. Organisatorisches Konfliktmanagement
  • a. Einsetzung von Ad-hoc-Facharbeitsgruppen
  • b. Besetzung eines Schiedspanels
  • c. Überwachung des Verhaltens von Amtsträgern der im CETA vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismen
  • d. Amtsenthebung von Investitionsrichtern
  • e. Begleitung des zwischenstaatlichen Schiedsverfahrens nach Kapitel 29
  • f. Begleitung von Mediationsverfahren zwischen den Vertragsparteien
  • g. Begleitung der Streitbeilegung durch Sachverständigengruppen
  • h. Zwischenergebnis zu Punkt 1.
  • 2. Inhaltliche Streitbeilegung
  • a. Streitbeilegung zwischen den Vertragsparteien
  • aa. Ausschuss für Warenhandel
  • bb. Gemischter Ausschuss für die Zusammenarbeit im Zollbereich (JCCC)
  • cc. Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung
  • dd. Gemischte Sektorgruppe für Arzneimittel
  • ee. Zwischenergebnis zu Unterpunkt a.
  • b. Investor-Staat-Streitbeilegung
  • c. Zwischenergebnis zu Punkt 2.
  • 3. Zwischenergebnis zu Unterabschnitt IV.
  • V. Vorbereitung hochkomplexer Sachentscheidungen
  • 1. Gemischter CETA-Ausschuss
  • 2. Ausschuss für Warenhandel
  • 3. Landwirtschaftsausschuss
  • 4. Gemischte Sektorgruppe für Arzneimittel
  • 5. Ausschuss für Dienstleistungen und Investitionen
  • 6. Gemischter Ausschuss für die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen (MRA-Ausschuss)
  • 7. Gemischter Ausschuss für die Zusammenarbeit im Zollbereich (JCCC)
  • 8. Gemischter Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS-Ausschuss)
  • 9. Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen
  • 10. Ausschuss für Finanzdienstleistungen
  • 11. Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung
  • 12. Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
  • 13. CETA-Ausschuss für geografische Angaben
  • 14. Zwischenergebnis zu Punkt V.
  • VI. Implementation
  • 1. Gemischter CETA-Ausschuss
  • 2. Ausschuss für Warenhandel
  • 3. Gemischte Sektorgruppe für Arzneimittel
  • 4. Gemischter Ausschuss für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • 5. Gemischter Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS-Ausschuss)
  • 6. Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen
  • 7. Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung
  • 8. Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
  • 9. Zwischenergebnis zu Unterabschnitt VI.
  • VII. Weitere Ausschusskompetenzen
  • C. Zwischenergebnis zu Kapitel III
  • Kapitel IV: Risiken der Delegation und Kontrollmechanismen
  • A. Zielkonflikte bei der Delegation von Aufgaben
  • I. Funktionaler Nutzen und Risiken der Delegation
  • II. Agentenautonomie und Kontrollmechanismen
  • III. Zwischenergebnis zu Abschnitt A.
  • B. Entscheidungsfindungsverfahren und Kontrollmechanismen auf der Ebene der EU und der Bundesrepublik Deutschland
  • I. Entscheidungsfindung innerhalb der Europäischen Kommission unterhalb der Schwelle des Art. 218 Abs. 9 Alt. 2 AEUV
  • 1. Gemischter CETA-Ausschuss
  • 2. Gemischter Ausschuss für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • 3. Gemischter Ausschuss für die Zusammenarbeit im Zollbereich
  • 4. Gemischter Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen
  • 5. Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung
  • 6. Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
  • 7. Ausschuss für Warenhandel
  • 8. Landwirtschaftsausschuss
  • 9. Gemischte Sektorgruppe für Arzneimittel
  • 10. Ausschuss für Dienstleistungen und Investitionen
  • 11. Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen
  • 12. Ausschuss für Finanzdienstleistungen
  • 13. CETA-Ausschuss für geografische Angaben
  • 14. Zwischenergebnis zu Unterabschnitt I.
  • II. Vereinfachtes Verfahren nach Art. 218 Abs. 9 Alt. 2 AEUV
  • 1. Gemischter CETA-Ausschuss
  • 2. Ausschuss für Warenhandel
  • 3. Gemischte Sektorgruppe für Arzneimittel
  • 4. Gemischter Ausschuss für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • 5. Gemischter Ausschuss für die Zusammenarbeit im Zollbereich
  • 6. Gemischter Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen
  • 7. Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen
  • 8. Gemischter Ausschuss nach Art. 27 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada über den Handel mit Wein und Spirituosen
  • 9. Ausschuss für Dienstleistungen und Investitionen
  • 10. Ausschuss für Finanzdienstleistungen
  • 11. Zwischenergebnis zu Punkt II.
  • III. Regelverfahren nach Art. 218 Abs. 1 bis 6 AEUV
  • 1. Voraussetzungen für die Einbindung des Europäischen Parlaments nach Art. 218 Abs. 6 AEUV
  • 2. Ausschusskompetenzen mit Beteiligung des Europäischen Parlaments
  • a. Gemischter CETA-Ausschuss
  • b. Ausschuss für Warenhandel
  • c. Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen
  • d. Gemischte Sektorgruppe für Arzneimittel
  • e. Ausschuss für Dienstleistungen und Investitionen
  • f. Gemischter Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen
  • g. Ausschuss für Finanzdienstleistungen
  • 3. Zwischenergebnis zu Unterabschnitt III.
  • IV. Vereinfachtes Verfahren nach Art. 218 Abs. 7 AEUV
  • V. Verfahren auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland
  • 1. Verfahren zur Einbindung des Bundestages nach Art. 23 Abs. 2 und 3 GG
  • a. Einbindung des Bundestages vor den Entscheidungsfindungsverfahren auf EU-Ebene nach Art. 218 AEUV
  • b. Einbindung des Deutschen Bundestages bei Berührung von bei den EU-Mitgliedstaaten verbliebenen Zuständigkeiten
  • 2. Verfahren zur Einbindung des Bundesrates nach Art. 23 Abs. 2, 4 und 5 GG
  • 3. Verfahren nach Art. 59 Abs. 2 S. 1 und nach Art. 24 Abs. 1 GG
  • 4. Allgemeine parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung
  • 5. Zwischenergebnis zu Unterabschnitt V.
  • VI. Sonderfall des Art. 8.29 CETA
  • VII. Zwischenergebnis zu Abschnitt B.
  • C. Problemfelder der Ausschussarbeit nach dem CETA
  • I. Autonomie der Europäischen Kommission und Kontrolle durch das Europäische Parlament
  • 1. Unterschiedliche Verfahrensweisen für die unionale Willensbildung zur Arbeit der CETA-Ausschüsse
  • 2. Mögliche Einflussnahme Dritter auf die Europäische Kommission
  • 3. Kontrollmechanismen
  • 4. Zwischenergebnis zu Unterabschnitt I.
  • II. Interessen der Bundesrepublik im Rat
  • 1. Mediatisierung der Bundesrepublik durch die EU
  • a. Rat als kollektiver Prinzipal gegenüber der EU-Kommission als dessen Agentin
  • b. Mehrheitserfordernisse im Rat als entscheidender Faktor für den Kontrolle der Ausschussarbeit durch die EU-Mitgliedstaaten
  • c. Problematik einer Ausweitung der Unionskompetenzen zu Lasten der EU-Mitgliedstaaten
  • d. Zwischenergebnis zu Punkt 1.
  • 2. Kontrollmechanismen auf der EU-Ebene
  • 3. Zwischenergebnis zu Unterabschnitt II.
  • III. Zwischenergebnis zu Abschnitt C.
  • D. Zwischenergebnis zu Kapitel IV
  • Kapitel V: Fazit
  • A. Das in Kapitel II konstruierte Prinzipal-Agenten Modell
  • B. Frage der Vertretung der EU-Mitgliedstaaten in den CETA-Ausschüssen
  • C. Wirkungen und Funktionen der Ausschussarbeit nach dem CETA
  • I. Rechtliche Wirkungen der Arbeit der CETA-Ausschüsse
  • II. Politisch-praktische Funktionen der Arbeit der CETA-Ausschüsse
  • III. Entscheidungsfindungsverfahren auf Unionsebene
  • IV. Entscheidungsfindungsverfahren auf der Bundesebene
  • D. Mechanismen zur demokratischen Kontrolle der CETA-Ausschüsse
  • I. Kontrollmechanismen des Europäischen Parlaments gegenüber der EU-Kommission
  • II. Kontrollmechanismen des Rats gegenüber der EU-Kommission
  • Quellenverzeichnis
  • Kurzlebenslauf
Pages:
528
Year:
2024
ISBN (PAPERBACK):
9783631912744 (Active)
ISBN (EPUB):
9783631912805 (Active)
ISBN (PDF):
9783631912799 (Active)
Language:
German
Published:
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2024. 528 S.
Felix Ludwig August Stern promovierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften, sowie anschließendem Rechtsreferendariat in München an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Seit 2021 arbeitet er für ein internationales Beratungsunternehmen.

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