Der funktionelle Auftraggeberbegriff des § 99 GWB  Paid

Der Anwendungsbereich des § 99 GWB unter besonderer Berücksichtigung des Europäischen Beihilfenrechts

by Martin Arndt Peterle (Author)
©2020, Thesis, 252 Pages
Law, Economics & Management

Series: Europäische Hochschulschriften Recht, Volume 6150

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Der Autor befasst sich mit dem Begriff des «öffentlichen Auftraggebers» im deutschen Vergaberecht. § 99 GWB setzt insoweit die Vorgaben der EU um. Bei der Untersuchung wird die Konnexität von Vergabe- und Beihilfenrecht und die Frage erörtert, ob das Beihilfenrecht bei der Auslegung des Begriffs des «öffentlichen Auftraggebers» herangezogen werden kann. Dies wird bejaht, da Paradigmen wie der einheitliche Staatsbegriff und das Ziel, den Wettbewerb vor staatlich initiierten Wettbewerbsstörungen zu schützen, übereinstimmen. Bei der Analyse von § 99 GWB erfolgt die Konkretisierung, Lösungen und Methoden aus dem Beihilfenrecht lassen sich übertragen. Die Konturen der vergaberechtlichen Tatbestandsmerkmale werden geschärft und so ein Beitrag zur Kohärenz des europäischen Wirtschaftsrechts geleistet.

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  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung und Gang der Untersuchung
    • Einleitung – Das „Netz“ des europäischen Vergaberechts
    • Daraus ergibt sich folgender Gang der Untersuchung:
  • Erstes Kapitel Das Vergaberecht und der Begriff des „öffentlichen Auftraggebers“
    • A. Der „öffentliche Auftraggeber“; von den Anfängen bis zur europäischen Rechtsvereinheitlichung
    • B. Der „öffentliche Auftraggeber“ im Kontext des europäischen Vergaberechts
      • I. Vom europäischen „Primärvergaberecht“ zu den Vergaberechtsrichtlinien
      • II. Der Begriff des „öffentlichen Auftraggebers“ im Europarecht
    • C. Der Begriff des „öffentlichen Auftraggebers“ nach der europäischen Rechtsvereinheitlichung
    • D. § 99 GWB im Überblick
      • I. § 99 Nr. 1 GWB
      • II. § 99 Nr. 2 GWB
      • III. § 99 Nr. 3 GWB
      • IV. § 99 Nr. 4 GWB
    • E. Zusammenfassung und Bewertung
  • Zweites Kapitel Der funktionale Auftraggeberbegriff und das Beihilfenrecht
    • A. Begriffsdefinitionen und methodischer Ansatz
      • I. Begriffsdefinitionen
      • II. Methodischer Ansatz
    • B. Funktionen und Zusammenwirken von Vergabe- und Beihilfenrecht
      • I. Die Funktionen des Vergaberechts
      • II. Die Funktionen des Beihilfenrechts
      • III. Die Wechselbezüglichkeit von Vergabe- und Beihilfenrecht
      • 1. Funktionale Gemeinsamkeiten zwischen Vergabe- und Beihilfenrecht
      • 2. Auslegungsergänzende Wirkung des Beihilfenrechts?
      • IV. Zwischenergebnis
    • C. Die funktionale Vergleichbarkeit des vergaberechtlichen und des beihilfenrechtlichen Ausschreibungsverfahrens
      • I. Das Primärvergaberecht
      • II. Das „beihilfenrechtliche Vergaberecht“
      • III. Das Sondervergaberecht der VO 1370/2007 im Kontext von Vergabe- und Beihilfenrecht
      • 1. Die VO 1370/2007 als vergabe- und beihilfenrechtlicher Hybrid
      • 2. Die VO 1370/2007 als Indiz für einen einheitlichen Staatsbegriff im Vergabe- und Beihilfenrecht?
      • IV. Gegenüberstellung des vergaberechtlichen und beihilfenrechtlichen Ausschreibungsverfahren
      • 1. Die Anwendbarkeit der Ausschreibungsverfahren
      • a) Persönlicher Anwendungsbereich, „Öffentlicher Auftraggeber“ und „Zuständige Behörde“
      • b) Sachlicher Anwendungsbereich; „Öffentliche Aufträge“ und „öffentlicher Dienstleistungsauftrag“
      • c) Keine In-House-Vergabe
      • d) Überschreiten von Schwellenwerten
      • e) Exkurs: Berücksichtigung mittelständischer Interessen
      • 2. Die Ausschreibungsverfahren
      • a) Publizitätsphase
      • aa) Bekanntmachung
      • bb) Vergabeunterlagen
      • b) Ablauf der Ausschreibungsverfahren
      • aa) Arten der Vergabe
      • bb) Möglichkeit der Direktvergabe in Notfällen
      • cc) Fristen für die Abgabe der Angebote bzw. der Teilnahmeanträge
      • dd) Prüfung- und Wertung der Angebote
      • c) Zuschlag
      • 3. Überprüfungsphase
      • a) Rechtsschutz und Vorabinformation
      • b) De-facto-Vergabe
      • V. Zusammenfassung und Zwischenergebnis
    • D. Das Beihilfenverbot und der funktionale Auftraggeberbegriff
      • I. Begünstigung durch Gewährung eines Vorteils
      • 1. Empfang einer Leistung (geldwerter Vorteil)
      • 2. Keine marktangemessene Gegenleistung
      • 3. Strukturelle Gemeinsamkeiten zwischen dem beihilfenrechtlichen Begünstigungsbegriff und dem vergaberechtlichen Finanzierungsbegriff
      • 4. Zwischenergebnis
      • II. Staatliche Maßnahme oder Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel
      • 1. Die staatliche Herkunft der Mittel
      • 2. Zurechenbarkeit staatlicher Mittelgewährung
      • 3. Staatliche Herkunft der Mittel; Sonderfall parafiskalische Abgaben
      • 4. Beihilfenverbot für öffentliche Unternehmen
      • a) Der Begriff des Unternehmens im europäischen Wettbewerbsrecht
      • b) Das „öffentliche“ Unternehmen im Sinne des Art. 106 Abs. 1 AEUV
      • 5. Bezug zum Begriff des „öffentlichen Auftraggebers“
      • 6. Zwischenergebnis
      • III. Selektivität; (drohende) Wettbewerbsverfälschung
      • IV. Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedsstaaten
      • V. Keine Ausnahme gemäß Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV
      • VI. Dispens nach Art. 106 Abs. 2 AEUV; Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
      • 1. Inhalt
      • 2. Bezug zum Begriff des „öffentlichen Auftraggebers“
    • E. Zusammenfassung und Überleitung
  • Drittes Kapitel § 99 Nr. 2 GWB
    • A. Juristische Person
    • B. Gründungszweck „im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art“
      • I. Gründungszweck
      • 1. Die Zuweisung des Gründungszwecks
      • 2. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung des Gründungszwecks
      • 3. Erforderlicher Umfang des Gründungszwecks
      • II. Allgemeininteresse
      • III. Nichtgewerblicher Art
      • 1. Das Vorliegen von Wettbewerb
      • 2. Wettbewerb unter Wettbewerbsbedingungen
      • IV. Auslegungsergänzende Wirkung der Beihilfenrechts
      • 1. Verhältnis zu Art. 106 Abs. 2 AEUV – Dienstleistung von allgemeinem nicht wirtschaftlichen Interesse
      • a) These: „Im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art“ entsprechen „Dienstleistungen im allgemeinen nichtwirtschaftlichen Interesse“
      • b) Untersuchung der These
      • c) Ergebnis
      • 2. Funktionale Äquivalenz der Zurechenbarkeit einer Mittelgewährung zum Staat im Vergabe- und Beihilfenrecht?
      • 3. Zwischenergebnis
    • C. Besondere Staatsnähe
      • I. Bezug zum Beihilfenrecht
      • II. Überwiegende Finanzierung durch Beteiligung oder auf sonstige Weise (§ 99 Nr. 2 a GWB)
      • 1. Bezug zum Beihilfenrecht
      • 2. Gesamtfinanzierung als Bezugsgröße
      • 3. Der Finanzierungsbegriff des § 99 Nr. 2 a GWB
      • a) Die Zurechnung der Finanzierungsleistungen zum Staat
      • aa) Aktueller Stand
      • bb) Stellungnahme
      • cc) Vergleich mit der Zurechnung von Finanzierungsleistungen zum Staat im Beihilfenrecht
      • (1) Gegenüberstellung
      • (2) Ergebnis
      • (3) Rückschlüsse; auslegungsergänzende Wirkung des Beihilfenrechts
      • dd) Ergebnis
      • b) Leistungen ohne spezifische Gegenleistung
      • aa) Art der Mittel
      • bb) Keine spezifische Gegenleistung
      • cc) Vergleich des Finanzierungsbegriffs nach § 99 Nr. 2 a GWB mit dem beihilfenrechtlichen Begünstigungsbegriff
      • (1) Gegenüberstellung
      • (2) Ergebnis
      • (3) Rückschlüsse; auslegungsergänzende Wirkung des Beihilfenrechts
      • dd) Ergebnis
      • c) Die Berechnung der Finanzierungsquote
      • 4. Überwiegen der staatlichen Finanzierung
      • III. Aufsicht über die Leitung (§ 99 Nr. 2 b GWB)
      • 1. Aktueller Stand
      • 2. Vergleich mit dem beihilfenrechtlichen Tatbestandsmerkmal der „staatlichen Kontrolle“
      • 3. Ergebnis
      • IV. Bestimmung der Mehrheit der Mitglieder eines Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans (§ 99 Nr. 2 c GWB)
    • D. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Viertes Kapitel § 99 Nr. 4 GWB
    • A. Natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
    • B. Erfasste Aufträge
      • I. Tiefbaumaßnahmen
      • II. Errichtung bestimmter Bauvorhaben
      • 1. Krankenhäuser
      • 2. Sport‑, Erholungs‑ und Freizeitanlagen
      • 3. Schulen und Hochschulen
      • 4. Verwaltungsgebäude
      • 5. Sonderfall: Kulturelle Einrichtungen
      • III. Verbundene Dienstleistungen und Auslobungsverfahren
      • IV. Bezug zum Beihilfenrecht
      • V. Kritik an der sachlichen Einschränkung des Anwendungsbereichs
    • C. Subventionierung der erfassten Aufträge
      • I. Die sekundärrechtlichen Grundlagen des „vergaberechtlichen Subventionsbegriffs“
      • II. Der aktuelle Meinungsstand
      • 1. Subventionieren
      • 2. Rückgriff auf den beihilfenrechtlichen Begünstigungsbegriff
      • 3. Eigenständige Einschränkung durch das Wort „direkt“
      • 4. Divergierende Ergebnisse
      • III. Untersuchung des aktuellen Meinungsstandes
      • 1. Bezug zum Beihilfenrecht
      • 2. Gegenüberstellung: Finanzierungsbegriff des § 99 Nr. 2 a GWB und Subventionsbegriff des § 99 Nr. 4 GWB
      • 3. Rechtssystematisch Analyse des Wortes „direkt“
      • 4. Zwischenergebnis und Rückschlüsse
      • IV. Die Berechnung der Subventionierungsquote
    • D. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Schlussbetrachtung und Thesen
  • Literaturverzeichnis
Pages:
252
Year:
2020
ISBN (PAPERBACK):
9783631809631 (Active)
ISBN (EPUB):
9783631816363 (Active)
ISBN (PDF):
9783631816356 (Active)
Language:
German
Published:
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 252 S., 5 s/w Abb.

Martin Peterle hat an den Universität Mannheim studiert. Seine Dissertation fertigte er im Rahmen des Promotionsstudiums an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer an. Er ist als Rechtsanwalt unter anderem auf dem Gebiet des Vergaberechts tätig.

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