Die Lenkung der Strafjustiz durch das Reichsjustizministerium im Nationalsozialismus  Paid

by Christian H. Blödorn (Author)
©2021, Thesis, 264 Pages
Law, Economics & Management

Series: Europäische Hochschulschriften Recht, Volume 6211

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Das Dritte Reich gehört zu den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte. Eine wesentliche Funktion bei der Umsetzung nationalsozialistischer Rechtsvorstellungen und der Durchdringung des Strafrechts mit der NS-Ideologie nahm das Reichsjustizministerium ein. Doch welche Aufgaben und Funktionen bei der Steuerung der Strafjustiz im Zeitraum von 1933−1945 übernahm das Ministerium konkret? Waren die Einflussnahmen von Erfolg gekrönt? Die Publikation analysiert die seitens des Reichsjustizministeriums vorgenommen Methoden zur Lenkung der Strafjustiz anhand von bisher weitgehend unbeachteten Quellen, um dadurch das Wirken des Reichsjustizministeriums in der Zeit von 1933−1945 zu ergründen. Sie leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zu der nach wie vor unvollständigen juristischen Aufarbeitung.

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einleitung
    • I. Fragestellung und Schwerpunkte der Untersuchung
    • II. Forschungsstand
    • III. Quellenmaterial
  • B. Einflussnahme auf die Justiz und Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit durch Staat und Partei
    • I. Eingriffe der Partei in die richterliche Unabhängigkeit
      • 1. Übertritt der Berufsverbände in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) 1933
        • a) Die Gleichschaltung des Deutschen Richterbundes35
        • b) Die Gleichschaltung des Republikanischen Richterbundes
      • 2. Folgen der Gleichschaltung
    • II. Staatliche Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit
      • 1. Die wichtigsten Gesetze
      • 2. Staatliche und parteiliche Einwirkungen auf die juristischen Zeitschriften
    • III. Die Aufgabenerweiterung des Reichsjustizministeriums
      • 1. Die „Verreichlichung“ der Justiz
      • 2. Organisation und Zuständigkeiten
      • 3. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen des Reichsjustizministeriums
        • a) Gesetzgebung
          • aa) Reichstags- und Reichsregierungsgesetzgebung
          • bb) Rechtsetzung durch Verordnungen
        • b) Justizverwaltung
      • 4. Zwischenergebnis
  • C. Die Lenkung der Strafjustiz
    • I. Informationsbeschaffung
      • 1. Die Berichtspflichten
      • 2. Die geheimen Lageberichte des Sicherheitsdienstes der SS
      • 3. Die Lageberichte
      • 4. Dienst-/ Gerichtsreisen
      • 5. Zwischenergebnis
    • II. Allgemeine Betriebsappelle, Weisungen und Strafmaßanweisungen
      • 1. Strafmaßanweisungen im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
      • 2. Die Auswirkungen der an die Staatsanwälte gerichteten Weisungen auf die richterliche Tätigkeit
    • III. Die Tagungen der Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte
      • 1. Die Durchführung von Tagungen vor der nationalsozialistischen Machtergreifung
      • 2. Äußere Rahmenbedingungen
      • 3. Auswertung der Besprechungsthemen
        • a) Informationsbeschaffung und Berichtspflichten379
        • b) Das Strafmaß und die Einheitlichkeit der Strafrechtsprechung381
        • c) Weisungen und Einführung neuer Lenkungsmaßnahmen395
          • aa) Die Erteilung von Weisungen
          • bb) Die Erörterung und Einführung der Vor- und Nachschauen und Richterbriefe
        • d) Die („gerichtliche“) Sicherungsverwahrung429
        • e) Hochverratssachen456
        • f) Das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen („Heimtückegesetz“)
        • g) Sonstige Themen mit Bezug zur Strafjustiz
          • aa) Die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges auf die Justiz502
          • bb) Strafvollzug506
      • 4. Vor- und Nachbereitung sowie Ablauf der Behördenleitertagungen
        • a) Zuständigkeit und allgemeine Vorbereitung
        • b) Allgemeine Nachbereitung
        • c) Beispiele
          • aa) Die unbefriedigende Rechtsprechung zum Hochverrat als Ausgangspunkt für die Besprechung über die Behandlung von Hochverratssachen vom 11./12. November 1936
          • bb) Tagung betr. die Blutschutzrechtsprechung vom 13. November 1936
          • cc) Die (unbefriedigende) Rechtsprechung der Sondergerichte als Ausgangspunkt für die Tagung mit den Sondergerichtsvorsitzenden612 vom 24. Oktober 1939613
          • dd) Zwischenergebnis
          • ee) Tagungen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebes nach ungesetzlichen Aktionen der nationalsozialistischen Führung („Euthanasieprogramm“)
          • ff) Zwischenergebnis
          • gg) Korrespondenzen mit der Partei- und Reichskanzlei im Vorfeld von Tagungen
      • 5. Zusammenfassung
    • IV. Einflussnahme durch dezentrale Besprechungen: Anordnung, Entstehung und Wirkung der Vor- und Nachschauen
      • 1. Die Vor- und Nachschauen
        • a) Definition
        • b) Die Rundverfügung vom 13. Oktober 1942
        • c) Ein Beispiel praktischer Umsetzung732
      • 2. Die Entstehungsgeschichte der Vor- und Nachschauen
        • a) Ausgangspunkt: Die Entwicklungen im Oberlandesgerichtsbezirk Hamburg
        • b) Die ersten Versuche zur Übertragung des Besprechungssystems auf Reichsebene
        • c) Die Tagung vom 31. März 1942
        • d) Die Ereignisse im April und Mai 1942
        • e) Das Bestätigungsrecht in Strafsachen als alternatives Steuerungsmittel
        • f) Rothenbergers Wechsel ins Reichsjustizministerium
        • g) Die Vorbesprechung vom 22. September 1942 und die Arbeitstagung des Reichsjustizministers mit den Chefpräsidenten und Generalstaatsanwälten vom 29. September 1942
        • h) Praktische Umsetzung
      • 3. Zusammenfassung
    • V. Initiativen aus den Oberlandesgerichtsbezirken zur Lenkung der Strafjustiz
      • 1. Reformvorschläge
        • a) Vorschläge des Oberlandesgerichtspräsidenten Sattelmacher (Naumburg)
        • b) Vorschläge des Ersten Staatsanwalts Brinkmann (Halle)
        • c) Vorstöße der Oberlandesgerichtspräsidenten Bergmann (Köln) und Schwister (Düsseldorf)
        • d) Der Umgang mit Strafverfahren nach dem Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre im Oberlandesgerichtsbezirk Hamburg
        • e) Justizlenkung durch Generalstaatsanwalt Rahmel (Braunschweig)
      • 2. Zusammenfassung
  • D. Justizielle Aufarbeitung
    • I. Die Würdigung der Richterbriefe, Vor- und Nachschauen und Chefpräsidententagungen im Nürnberger Juristen-Urteil vom 3./4. Dezember 1947
      • 1. Der Prozess
      • 2. Das Urteil
        • a) Die Richterbriefe
        • b) Rothenberger und die Vor- und Nachschauen
        • c) Schlegelberger und die Chefpräsidententagungen
      • 3. Abschließende Bewertung
    • II. Die Würdigung der Chefpräsidententagungen im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 3. Dezember 1962
      • 1. Die Vorwürfe gegen Schlegelberger und seine Verteidigung
      • 2. Eigene Würdigung
    • III. Die Durchführung von Lenkungsbesprechungen durch den ehemaligen Kölner Landgerichtspräsidenten Walter Müller und die juristische Aufarbeitung
      • 1. Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 4. November 1948
      • 2. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (OGH-BZ) vom 10. Mai 1949
      • 3. Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 13. März 1950
      • 4. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1952
    • IV. Der Versuch der justiziellen Aufarbeitung der Euthanasietagung vom 23./24. April 1941 durch den hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer
      • 1. Die Nichteröffnung der Voruntersuchung
      • 2. Die Nichteröffnung der Voruntersuchung im Lichte der damaligen politischen Gegebenheiten
    • V. Zusammenfassung
  • E. Ergebnisse
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
    • I. Archivalische Quellen
    • II. Gesetz -, Verordnungs- und Amtsblätter
    • III.   Literatur
  • Sachregister
  • Personenregister
Pages:
264
Year:
2021
ISBN (HARDBACK):
9783631833056 (Active)
ISBN (EPUB):
9783631841013 (Active)
ISBN (PDF):
9783631841006 (Active)
Language:
German
Published:
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 264 S., 3 Tab.

Christian H. Blödorn absolvierte das Erste Staatsexamen an der Georg-August-Universität Göttingen. Anschließend arbeitete er promotionsbegleitend am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte bei Professorin Dr. Inge Kroppenberg in Göttingen sowie für zwei internationale Wirtschaftskanzleien in Berlin und Hamburg im Bereich Banking und Finance. Nach dem Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle mit Station in Singapur, begann er eine Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Berlin im Bereich Commercial.

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