Die Strafbarkeit gemaeß § 142 StGB wegen vorsatzlosen Sich-Entfernens vom Unfallort  Paid

Die Rechtslage de lege lata und de lege ferenda

by Christine Merkel (Author)
©2021, 272 Pages

Series: Schriften zum Verkehrsstrafrecht, Volume 4

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Das vorsatzlose Sich-Entfernen vom Unfallort ist in der Praxis weit verbreitet. Trotz zahlreicher Versuche ist es bislang weder dem Gesetzgeber noch der Rechtsprechung gelungen, eine praxistaugliche Lösung zu entwickeln, um diese Fälle von § 142 StGB zu erfassen. Diese Publikation trägt nicht nur erstmals in gründlicher Weise zur Klärung der Argumente bei, die im Zusammenhang mit der Strafbarkeit des unvorsätzlichen Sich-Entfernens vom Unfallort de lege lata und de lege abrogata bisher ausgetauscht werden. Sie liefert mit dem Entwurf einer eng begrenzten Rückkehrverpflichtung auch einen innovativen Beitrag für die weitere Diskussion der Strafbarkeit de lege ferenda.

Strafbarkeit des vorsatzlosen Sich-Entfernens vom Unfallort de lege lata und de lege abrogata – Strafbarkeit der unvorsätzlichen Verkehrsunfallflucht vor der Novelle 1975 und Strafbarkeit des unvorsätzlichen Sich-Entfernens vom Unfallort nach der Novelle 1975 – Straftatbestände, Entwicklung der Rechtsprechung, Gesamtanalyse der Argumente – Anwendung der Grundsätze des unechten Unterlassens; Rechtsvergleich – Die tatbestandlichen Pendants in der Schweiz und in Österreich; Lösungsvorschläge de lege ferenda – Einführung einer Strafbarkeit des vorsatzlosen Sich-Entfernens vom Unfallort – Bestehen einer Sanktionierungslücke – Vereinbarkeit der Einführung einer Sanktionierung des vorsatzlosen Sich-Entfernens vom Unfallort mit dem «nemo tenetur se ipsum accusare»-Grundsatz, – Strafwürdigkeit – Strafbedürftigkeit – Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung.

Pages:
272
Year:
2021
ISBN (HARDBACK):
9783631844182 (Active)
ISBN (EPUB):
9783631855546 (Active)
ISBN (PDF):
9783631855539 (Active)
Language:
German
Published:
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 272 S.

Christine Merkel studierte Rechtswissenschaften in Mainz. Ihr Referendariat absolvierte sie in Mainz, Frankfurt am Main und London (UK). 2016 erhielt sie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und praktiziert seitdem als Rechtsanwältin im Bereich Prozessführung/Schiedsverfahren in Frankfurt am Main.

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