Investorengespraeche des Aufsichtsratsvorsitzenden im Spannungsfeld zwischen Recht und Praxis  Paid

Eine empirische Untersuchung zu Zulaessigkeit und Grenzen

by Lukas Vossen (Author)
©2021, Thesis, 472 Pages
Law, Economics & Management

Series: Europäische Hochschulschriften Recht, Volume 6258

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Lukas Vossen untersucht Zulässigkeit und Grenzen von Investorengesprächen des Aufsichtsratsvorsitzenden im Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft. Ausgehend von einer Literaturanalyse und Würdigung des rechtlichen status quo sind Alleinstellungsmerkmale seiner Arbeit der Zugriff auf empirisch arbeitende Nachbardisziplinen sowie eine eigene qualitativ empirische Interviewstudie mit zahlreichen Rechtsanwälten und Syndizi. Das Ergebnis ist ein rechtspraktischer Belastungstest des aktuellen rechtswissenschaftlichen Streit- und Forschungsstands. Ein besonderes Augenmerk liegt darüber hinaus auf dem Gedanken, zukünftig sogenannte Stewardship-Aktionäre im Rahmen der Abwägung des § 53a AktG beim Zugang zu Investorengesprächen zu privilegieren.

Bedeutung und Hintergründe der Aufsichtsratskommunikation mit Investoren − Zulässigkeit von Investorenkontakten des Aufsichtsrats − Grenzen der selektiven Kommunikation mit Investoren − Organinterne Zuständigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden − Über- und Rückblick über den empirischen Forschungsstand − Ergebnisse einer eigenen empirischen Interviewstudie

Pages:
472
Year:
2021
ISBN (PAPERBACK):
9783631857687 (Active)
ISBN (EPUB):
9783631860472 (Active)
ISBN (PDF):
9783631860465 (Active)
Language:
German
Published:
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 472 S., 3 Tab.

Lukas Vossen, geboren 1994 in Düsseldorf; 2012-2017 Studium der Rechtswissenschaft und Fachspezifische Fremdsprachenausbildung Common Law in Münster mit Aufenthalten in Hilo, Hawaii (USA) und Perugia (Italien); 2021 Promotion durch die Juristische Fakultät der Goethe-Universität Frankfurt a.M. nach Promotionsstudium bei Prof. Dr. Katja Langenbucher mit Forschungsaufenthalt am Commercial Law Centre der University of Oxford; seit 2021 Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin.

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