Die Abnahme beim Erwerb neuen Wohnraums vom Bautraeger  Paid

by Diana Schmunk (Author)
©2022, 236 Pages

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Die Arbeit befasst sich mit Fragen zur Abnahme beim Wohnungseigentum vor dem Hintergrund des neuen Bau- und Wohnungseigentumsrechts. Anhand neuer Impulse soll über die bekannten Auseinandersetzungen in Rechtsprechung und Literatur hinausgegangen werden, um einen möglichen Weg zur Vereinheitlichung der Abnahme de lege ferenda aufzuzeigen. Der Schwerpunkt liegt auf der erfahrungsgemäß konfliktträchtigen Abnahme des Gemeinschaftseigentums. In großem Maße sind die Ausführungen von den Erwägungen dazu geprägt, wie der Vertrag über ein bereits errichtetes Gebäude zu qualifizieren ist. Im Anschluss daran beschäftigt sich das Buch damit, wie das modernisierte Bauvertragsrecht im Bauträgerbereich, insbesondere im Hinblick auf (Teil-) Abnahmefiktion und (Teil-) Zustandsfeststellung, umgesetzt wird.

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
    • A. Hinführung
    • B. Gang der Untersuchung
  • Kapitel 1: Untersuchungsgegenstand
    • A. Wesen des Bauträgervertrags
    • B. Normativer Rahmen
      • I. Regelungen in der MaBV
      • II. Regelungen im Zivilrecht
      • III. Abgrenzung zur Bauträgerschaft im weiteren Sinne
    • C. Inhalt und Bedeutung der Abnahme
      • I. Erfordernis und Voraussetzungen
      • II. Gegenstand der Abnahme
      • 1. Herstellung in Abgrenzung zur Verschaffung
      • 2. Grundsatz der vollständigen Errichtung
      • 3. Ausnahme Teilabnahme
      • a) Gesetzlicher Rahmen im Werkvertragsrecht
      • b) Abgrenzung zur technischen Teilabnahme
      • III. Folgen der Abnahme
      • 1. Rechtslage vor der Abnahme
      • 2. Rechtslage nach der Abnahme
      • IV. Konsequenz
    • D. Wohnungseigentum im Kontext der individualvertraglichen Abnahme
      • I. Dogmatische Einordnung und Abgrenzung des Wohnungseigentums
      • 1. Abweichung vom Akzessionsprinzip
      • 2. Abgrenzung von gesetzlichen Formen der Wohnraumzuordnung
      • II. Grundstruktur zur Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
      • III. Bildung und Übertragung von Wohnungseigentum
      • IV. Grundsatz der Einzelabnahme
    • E. Bisherige Reforminhalte und Ausblick zur Weiterentwicklung
    • F. Zusammenfassung Kapitel 1
  • Kapitel 2: Der Gegenstand der Abnahme beim Wohnungseigentum
    • A. Inhalt der Gesamtabnahme
    • B. Teilabnahme beim Wohnungserwerb
      • I. Interessenlage
      • II. Teilabnahmefähigkeit beim Vertrag über Wohnungseigentum
      • 1. Probleme an der BGH-Rechtsprechung
      • 2. Unzulänglichkeit einer objektiven Bestimmung der Teilabnahmefähigkeit
      • a) Entbehrlichkeit einer Anknüpfung an die Gläubigerstellung
      • b) Bedenken gegen Rückgriff auf VOB/B als Auslegungsmaßstab
      • (1) Begriff der in sich abgeschlossenen Leistung
      • (2) Eingeschränkter Geltungsumfang der VOB/B in Bauträgerverträgen
      • (a) Charakter der VOB/B als Allgemeine Geschäftsbedingungen
      • (b) Keine Geltung als Ganzes im Bauträgervertrag
      • (3) Historische Betrachtung
      • (4) Überlegungen zur Leitbildfunktion der VOB/B
      • (5) Zwischenergebnis
      • c) Abweichende Interessenlage zum Architekten- und Ingenieurvertrag
      • d) Zwischenergebnis
      • 3. Teilabnahmefähigkeit nach subjektiver Ausrichtung
      • a) Bedeutung der Anknüpfung an Spezialgesetz
      • b) Ausfluss der Subjektivität auf die Frage der Funktionalität
      • c) Zwischenergebnis
      • III. Vertragliche Gestaltung der Teilabnahme
      • 1. Umgang mit Abgrenzungsschwierigkeiten
      • a) Abgrenzung innerhalb der Sondereigentumseinheit
      • b) Abgrenzung außerhalb der Sondereigentumseinheit
      • c) Zwischenergebnis
      • 2. Gestaltung durch AGB
      • a) Allgemeine Geschäftsbedingungen in Bauträgerverträgen
      • b) Keine Eröffnung der Inhaltskontrolle
      • c) Transparenzgebot
      • d) Zwischenergebnis
      • 3. Ergebnis
    • C. Konsequenzen
    • D. Zusammenfassung Kapitel 2
  • Kapitel 3: Die vereinheitlichte Abnahme des Gemeinschaftseigentums
    • A. Risiken für Bauträger aus dem Grundsatz der Einzelabnahme
      • I. Verlängerung der Gewährleistungsverantwortung
      • II. Systematischer Bruch
      • III. Geringer Ansporn für Wohnungserwerber
      • IV. Zwischenergebnis
    • B. Ziele einer vereinheitlichten Abnahme
    • C. Bewertung der Lösungsvorschläge de lege lata
      • I. Vereinheitlichung durch Vertragsgestaltung
      • 1. Vollmachtkonstellationen
      • a) AGB-rechtliche Bedenken
      • (1) Anwendungsbereich
      • (2) Unzulässigkeit der verdrängenden Vollmacht
      • (3) Unwiderruflichkeit der Vollmacht
      • (4) Neutralität des Bevollmächtigten
      • (5) Erfordernis der Sachkunde?
      • b) Unzulässige Rechtsdienstleistung
      • c) Folge unwirksamer Klauseln auf die Bevollmächtigung
      • (1) Abstraktheit der Vollmacht
      • (2) Durchgreifen der Unwirksamkeit
      • (a) Vollmachtserteilung im Vertrag
      • (b) Auswirkung des Verstoßes gegen das RDG
      • (3) Bevollmächtigungsvereinbarung als vorvertragliche Pflichtverletzung
      • (4) Konsequenz aus fehlender Abnahme für Mängelrechte
      • (a) Verjährung des Erfüllungsanspruchs
      • (b) Mängelrechte vor Abnahme
      • (5) Zwischenergebnis
      • d) Schlussfolgerung
      • 2. Vertragliche Bindung an frühere Abnahme
      • a) Mittelbare Verkürzung der Verjährungsfrist
      • b) Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes
      • c) Zwischenergebnis
      • 3. Synchronisation der Verjährungsfristen
      • a) Verjährungsverlängerung im Subunternehmerverhältnis
      • b) Verjährungsverkürzung im Erwerbsverhältnis
      • c) Subsidiaritätsklauseln
      • d) Zwischenergebnis
      • 4. Konkludente Erklärung nach unwirksamer Abnahmeklausel
      • 5. Schlussfolgerung
      • II. Vereinheitlichung durch Vergemeinschaftung
      • 1. Persönlicher Anwendungsbereich
      • 2. Beschluss über Abnahme
      • a) „Geborener“ Gemeinschaftsbezug
      • (1) Ausreichender Schuldnerschutz nach Abnahme
      • (2) Kein überwiegendes Interesse der Gemeinschaft
      • (3) Zwischenergebnis
      • b) „Gekorener“ Gemeinschaftsbezug
      • (1) Umkehrschluss aus der Befugnis zur Ausübung der Mängelrechte
      • (2) Wegfall der gekorenen Ausübungsbefugnis nach der WEG-Reform?
      • (3) Strukturelle Unterschiede zwischen Mängelverfolgung und Abnahme
      • (4) Kein gemeinsames Bausoll
      • (5) Zwischenergebnis
      • c) Keine neuen Anhaltspunkte nach der WEG-Reform
      • d) Zwischenergebnis
      • 3. Regelungskompetenz in der Gemeinschaftsordnung
      • 4. Allgemeine Inhaltskontrolle
      • 5. Alternativen zur fehlgeschlagenen gemeinschaftlichen Abnahme
      • 6. Schlussfolgerung
      • III. Vereinheitlichung durch Vertragsqualifikation
      • 1. Problemaufriss
      • 2. Einordnung der Vertragspflichten bei fertiggestelltem Objekt
      • a) Position der Rechtsprechung
      • (1) Argumentationslinie
      • (2) Abgrenzung zum Kauf nach dem Kriterium der Neuheit
      • (3) Konsequenz der Judikatur
      • b) Bewertung der Einordnung als Herstellungsverpflichtung
      • (1) Parteienbezeichnung
      • (2) Zufälligkeit des Abschlusszeitpunkts
      • (3) Inhalt der primären Leistungspflicht
      • (a) Herstellungspflicht des Bauträgers
      • (aa) Risiken aus der Tätigkeit
      • (bb) Zukunftsbezogenheit der Herstellungspflicht
      • (cc) Bewertung von Restarbeiten
      • (b) Gegenleistung des Erwerbers
      • (aa) Vergütung
      • (bb) Abnahme
      • (c) Zwischenergebnis
      • (4) Vergleich der Gewährleistungsansprüche und - rechte
      • (a) Verweis auf Unterschiede vor der Schuldrechtsreform
      • (b) Gegenüberstellung nach der Schuldrechtsreform
      • (aa) Angleichungen
      • (bb) Umgang mit verbleibenden Unterschieden
      • (c) Zwischenergebnis
      • (5) Unterschiede vor dem Hintergrund der Reform 2018
      • (a) Kein Äquivalent wesentlicher werk- und bauvertraglicher Charakteristiken
      • (b) Erweiterter Umfang der Nacherfüllungsverpflichtung im Kaufrecht
      • (c) Abweichungen vom Kaufvertrag nach neuem Recht
      • (aa) Baubeschreibungspflicht
      • (bb) Erstellung und Herausgabe von Planungsunterlagen
      • (cc) Abschlagszahlungen und Schlusszahlung
      • (dd) Zwischenfazit
      • (d) Zwischenergebnis
      • c) Kritik am Maßstab der neu hergestellten Sache
      • (1) Bedeutung der Neuheit
      • (2) Versuche objektiver Konkretisierungen
      • (3) Fazit zum Kriterium der neu hergestellten Sache
      • d) Konsequenzen
      • 3. Schlussfolgerung zur Vereinheitlichung der Abnahme
      • IV. Ergebnis und Konsequenz
    • D. Regelungskonzepte de lege ferenda
      • I. Delegation der Abnahme auf Dritte
      • II. Vergemeinschaftung der Abnahme
      • 1. Regelungskonzepte
      • a) Obligatorische Beschlusskompetenz
      • b) Fakultative Beschlusskompetenz
      • 2. Vorzüge
      • 3. Schwächen
      • a) Konfliktquelle Abnahmereife
      • b) Eingriff in die Position der Erwerber
      • (1) Grundsätzliche Erwägungen zur Eingriffsqualität
      • (2) Keine Möglichkeit zur Einflussnahme durch Nachzügler
      • c) Unterschiedliche Vertragspflichten
      • d) Fazit zu den Schwächen
      • 4. Zwischenergebnis
      • III. Kaufrechtliche Lösung
      • IV. Ersetzung der Abnahme durch Fertigstellung
      • 1. Regelungskonzept
      • 2. Vorzüge
      • 3. Schwächen
      • a) Systematische Inkohärenz
      • b) Entgegenstehendes Wesen der Abnahme
      • c) Bruch in der Leistungskette
      • d) Keine Lösung für Haftungsverlängerung
      • 4. Zwischenergebnis
      • V. Verkürzung der Verjährungsfrist für Nachzügler
      • 1. Regelungskonzept
      • a) Neuregelung im AGB-Recht
      • b) Abnahmequorum als Anknüpfungspunkt
      • 2. Vorzüge
      • 3. Schwächen
      • a) Eingriff in die Position der Nachzügler
      • b) Vereinbarkeit mit Verbraucherrichtlinie
      • (1) Verhältnis zu nationalem AGB-Recht
      • (2) Anwendungsbereich
      • (3) Zulässigkeit einer graduellen Fristverkürzung
      • (4) Keine Änderung der Beweislastverteilung
      • c) Fazit zu den Schwächen
      • 4. Zwischenergebnis
      • VI. Abschließende Abwägung und Stellungnahme
    • E. Fazit
    • F. Zusammenfassung Kapitel 3
  • Kapitel 4: Die Fiktion der (Teil-) Abnahme von Wohnungseigentum
    • A. Geltungsbereich und Regelungsziel
    • B. Grundzüge der Abnahmefiktion in der Reformentwicklung
      • I. Bisherige Rechtslage
      • II. Neue Regelung
      • 1. Fertigstellung
      • 2. Abnahmeaufforderung mit angemessener Fristsetzung
      • 3. Aktive Mitwirkung des Bestellers
      • 4. Verbraucherbelehrung
      • 5. Rechtsfolge
      • III. Zwischenergebnis zu den Abweichungen
    • C. Realisierung im Bauträgervertrag
      • I. Ausrichtung der Fertigstellung in Anlehnung an die MaBV
      • II. Umsetzung der Teilabnahmefiktion
      • 1. Bedeutung der Fertigstellung in Teilabnahmekonstellationen
      • 2. Erweiterte Hinweispflicht des Bauträgers
      • 3. Schlussfolgerung
      • III. Mängelangabe im Bauträgerobjekt
      • 1. Mängelangabe im gemeinschaftlichen Kontext
      • a) Kein Bedarf für gemeinschaftliches Vorgehen
      • b) Zurechnung der Mängelangabe anderer Erwerber
      • c) Zwischenergebnis
      • 2. Abdingbarkeit in AGB
      • a) Dispositivität der Vorschrift
      • b) Anforderungen an Mängelangabe als überraschende Klauseln
      • (1) Abgrenzung zur Inhaltskontrolle
      • (2) Objektiv ungewöhnlich und subjektiv überraschend
      • (3) Zwischenergebnis
      • c) Klauselverbote, §§ 308 f. BGB
      • d) Abweichung von wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes
      • (1) Vertragstypabhängige Prägung des Leitbildes
      • (2) Wesentliche Grundgedanken der Abnahmefiktion im Bauträgervertrag
      • (a) Allgemeine Ausführungen zum Leitbildcharakter
      • (b) Abbedingung der Fertigstellung
      • (c) Benennung wesentlicher Mängel
      • (d) Benennung mehrerer Mängel
      • (e) Förmlicher Nachweis der Mängel
      • (3) Zwischenergebnis
      • 3. Schlussfolgerung
      • IV. Verhältnis zur VOB/B
      • 1. Eingeschränkter Geltungsumfang der VOB/B im Bauträgervertrag
      • 2. Kein Ausschluss der BGB-Abnahmefiktion
      • 3. Eckpunkte einer AGB-Prüfung
      • 4. Schlussfolgerung
      • V. Konkludentes Verhalten als fiktive Abnahme
      • 1. Konkludente Abnahme beim Wohnungserwerb
      • 2. Unzulässigkeit der vereinbarten Fiktion aufgrund stillschweigenden Verhaltens
      • 3. Konkludente Abnahme nach fehlender Verbraucherbelehrung
      • 4. Schlussfolgerung
      • VI. Fazit
      • VII. Zusammenfassung Kapitel 4
  • Kapitel 5: Folgen der verweigerten Abnahme
    • A. Rechtsfolgen der verweigerten Abnahme
      • I. Berechtigte Abnahmeverweigerung
      • II. Zu Unrecht verweigerte Abnahme nach Fristsetzung
      • III. Endgültige Abnahmeverweigerung
      • IV. Zwischenergebnis
    • B. Neue Chance in Zustandsfeststellung
      • I. Geltungsbereich und Regelungsziel
      • II. Voraussetzungen und Folgen
      • 1. Abnahmeverweigerung unter Angabe eines Mangels
      • 2. Gemeinsame Zustandsfeststellung
      • 3. Einseitige Zustandsfeststellung durch den Unternehmer
      • 4. Modifizierte Gefahrtragung als Rechtsfolge
      • III. Zustandsfeststellung über ein Wohnobjekt
      • 1. Mitwirkung des Erwerbers
      • 2. Terminierung durch Bauträger
      • 3. (Teil-) Zustandsfeststellung
      • 4. Bedeutung der Verschaffung
      • a) Verschaffung des Sondereigentums
      • b) Verschaffung des gemeinschaftlichen Eigentums
      • c) Widerlegung der Vermutungswirkung
      • d) Zwischenergebnis zur Bedeutung der Verschaffung
      • 5. Ergebnis
      • IV. Fazit
      • V. Zusammenfassung Kapitel 5
  • Schlussbetrachtung und Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
    • A. Kernaussagen der Arbeit
    • B. Ausblick
  • Literatur
  • Sonstige Materialien
Pages:
236
Year:
2022
ISBN (PAPERBACK):
9783631879290 (Active)
ISBN (EPUB):
9783631884324 (Active)
ISBN (PDF):
9783631884317 (Active)
Language:
German
Published:
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 236 S.

Diana Schmunk studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Università degli Studi di Salerno, Italien. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie von 2017 bis 2019 im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Landgericht Heidelberg.

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