Wirtschaftskriminalität im organisierten Sport  Paid

Zur Erforderlichkeit von Präventionsmaßnahmen und Compliance-Regelungen am Beispiel des Fußballsports

by Florian Junkers (Author)
©2023, Thesis, 304 Pages
Law, Economics & Management

Series: Europäische Hochschulschriften Recht, Volume 6763

SOFTCOVER

eBook


Korruption und Manipulationen im Sport sind so alt, wie der Sport selbst. In der jüngeren Vergangenheit scheint die Manipulation von Sportveranstaltungen aufgrund der globalen medialen Verknüpfung allerdings ein nicht nur beiläufiges Phänomen zu sein. Verdachtsfälle erstrecken sich mittlerweile auf sämtliche Sportarten und über Ländergrenzen hinweg. Hier stellt sich die Frage: Welche Maßnahmen können seitens des Gesetzgebers, der Sportverbände und -vereine ergriffen werden, um präventiv auf die Vermeidung von Manipulationen hinzuwirken? Der Verfasser unterzieht die geltenden Regeln und Maßnahmen am Beispiel des Fußballsports in unterschiedlichen Fallkonstellationen einer Bewertung und stellt dar, wo Präventionsmaßnahmen zur Steigerung der Effektivität sinnvoll implementiert werden können.
  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung und Problemstellung
  • A. Wirtschaftsstrafrecht im Sport – (k)ein vereinzeltes Phänomen?
  • B. Eingrenzung der Thematik
  • C. Gang und Inhalt der Untersuchung
  • I. Aufbau und Inhalt der Ausarbeitung
  • II. Zielsetzung der Untersuchung
  • D. Historie dieser Ausarbeitung
  • Erstes Kapitel: Prävention von Wirtschaftskriminalität nach geltendem Recht
  • A. Begriffsdefinitionen
  • I. Wirtschaftsstrafrecht
  • II. Korruption
  • B. Prävention von Wirtschaftskriminalität
  • I. Prävention als Sinn und Zweck des Strafrechts
  • II. Prävention durch sanktionierte Verbote und Organisationsgebote
  • 1. Sanktionierte Verbote
  • a) Verletzung der Aufsichtspflicht gemäß § 130 OWiG
  • b) Geldbuße gegen juristische Personen gemäß § 30 OWiG
  • 2. Organisationsgebote
  • a) Gesellschaftsrechtliche Pflichten
  • aa) Einrichtung eines Überwachungssystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG
  • bb) Sorgfaltspflichten gemäß § 93 Abs. 1 S. 1 AktG
  • cc) Überwachungs- und Sorgfaltspflichten in der GmbH
  • b) Spezialgesetzliche Pflichten
  • III. Prävention durch strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung
  • 1. Untreue gemäß § 266 StGB
  • 2. Unterlassensstrafbarkeit durch Organisationsmangel
  • IV. Pflicht zur Errichtung einer Compliance-Organisation
  • C. Zwischenergebnis
  • Zweites Kapitel: Beeinflussung von Wettkampfergebnissen
  • A. Beeinflussung von Schiedsrichtern durch Dritte
  • I. Phänomenologie
  • II. Strafrechtliche Würdigung
  • 1. Strafrechtliche Einordnung des Täterverhaltens
  • a) Strafbarkeit der reinen Spielmanipulation
  • aa) Betrug der Schiedsrichter gemäß § 263 StGB zum Nachteil des DFB bzw. der DFL
  • bb) Betrug der Schiedsrichter gemäß § 263 StGB zum Nachteil der beteiligten Vereine
  • cc) Betrug der Schiedsrichter gemäß § 263 StGB zum Nachteil der Zuschauer
  • dd) Betrug der Schiedsrichter gemäß § 263 StGB zum Nachteil der übertragenden Rundfunkanstalten
  • ee) Untreue der Schiedsrichter gemäß § 266 StGB zum Nachteil des DFB
  • ff) Untreue der Schiedsrichter gemäß § 266 StGB zum Nachteil der beteiligten Vereine
  • gg) Bestechlichkeit der Schiedsrichter gemäß § 299 Abs. 1 StGB
  • b) Spielmanipulation zur Erlangung weiterführender finanzieller Vorteile
  • aa) Betrug des Ante Sapina gemäß § 263 StGB zum Nachteil anderer Wettteilnehmer
  • bb) Betrug des Ante Sapina gemäß § 263 StGB zum Nachteil der Wettanbieter
  • α) Täuschung
  • (1) Ansicht der Rechtsprechung im „Hoyzer-Verfahren“
  • (2) Ansicht der Literatur
  • (3) Ansicht der Rechtsprechung in einem aktuellen Strafverfahren wegen Spielmanipulation
  • β) Vermögensschaden
  • (1) Ansicht der Rechtsprechung im „Hoyzer-Verfahren“
  • (2) Ansicht der Literatur
  • (3) Ansicht der Rechtsprechung in einem aktuellen Strafverfahren wegen Spielmanipulation
  • γ) Zusammenfassung
  • cc) Beihilfe der Schiedsrichter zum Betrug des Ante Sapina zum Nachteil der Wettanbieter gemäß §§ 263, 27 StGB
  • 2. Zwischenergebnis
  • III. Effektivität der Prävention von Wirtschaftskriminalität
  • 1. Effektivität bezogen auf natürliche Personen (Strafrecht)
  • 2. Effektivität bezogen auf juristische Personen („Innensteuerung“)
  • IV. Maßnahmen zur effektiven Prävention von Wirtschaftskriminalität
  • 1. Maßnahmen des Gesetzgebers
  • a) Strafrecht
  • aa) Einführung neuer Straftatbestände
  • α) Rechtsstaatliche Anforderungen
  • β) Anknüpfung an Wettabgabe
  • γ) Anknüpfung an Manipulationsvereinbarung
  • (1) „Integrität des Sports“
  • (2) Wettbewerbsfreiheit
  • δ) Anknüpfung an Manipulationshandlung
  • ε) Zwischenergebnis
  • ζ) Konkrete Ausgestaltung des einzuführenden Straftatbestandes
  • (1) Täterkreis der Manipulierenden
  • (2) Höhe der Strafandrohung
  • bb) Intensivierung und Verbesserung der Strafverfolgung
  • α) Telefonüberwachung der Verdächtigten
  • β) Einführung einer Kronzeugenregelung
  • γ) Einsatz eines agent provocateur
  • b) „Innensteuerung“ – Reform des Vereinsrechts
  • c) Sonstiges
  • aa) Geltende Rechtslage im Bereich des Glücksspielrechts
  • bb) Eigener Ansatz zur Effektivitätssteigerung der Korruptionsprävention im Bereich der Manipulation von Wettergebnissen
  • d) Zwischenergebnis
  • 2. Maßnahmen des DFB / der DFL im Rahmen der „Innensteuerung“
  • a) Informierung der Angestellten und Beauftragten
  • aa) Erstellen von Ehrenkodizes und Ethikrichtlinien
  • bb) Schulungen für Schiedsrichter
  • b) Identifizieren von strafbaren Handlungen
  • aa) Einrichtung von internen oder externen Stellen zur Hinweislieferung
  • bb) Einrichtung von internen Stellen zur Ermittlung
  • cc) Einrichtung eines Frühwarnsystems
  • c) Behandlung von Wirtschaftsstraftaten
  • d) Sonstiges
  • aa) Erhöhung der Geldstrafen
  • bb) Modifikation der Verträge
  • cc) Erhöhung der Einkommen der Schiedsrichter
  • dd) Modifikation der Vergütungszahlung an die Schiedsrichter
  • ee) Reduktion der Ermessensspielräume der Schiedsrichter
  • ff) Kurzfristige Nominierung von Schiedsrichtern
  • gg) Schiedsrichterbeobachtung
  • hh) Personalrotation bzgl. des Schiedsrichtergespanns
  • V. Zwischenergebnis
  • B. Beeinflussung von Spielern und Trainern durch Dritte
  • I. Phänomenologie
  • 1. „Fußball-Wettskandal 2005“
  • 2. Fall „Bee Wah Lim“
  • II. Strafrechtliche Würdigung
  • 1. Strafrechtliche Einordnung des Täterverhaltens bei Zahlung einer Verlustprämie
  • a) Strafbarkeit der reinen Spielmanipulation
  • aa) Betrug der Spieler gemäß § 263 StGB zulasten des eigenen Vereins
  • α) Täuschung
  • β) Irrtum
  • γ) Vermögensverfügung
  • δ) Vorliegen weiterer Tatbestandsmerkmale nach der Ansicht Triffterers und Paringers
  • bb) Betrug der Spieler gemäß § 263 StGB gegenüber dem veranstaltenden Verband zulasten der konkurrierenden Vereine
  • cc) Betrug der Spieler gemäß § 263 StGB zulasten der eigenen Mitspieler
  • dd) Betrug der Spieler gemäß § 263 StGB zulasten der Zuschauer
  • ee) Untreue der Spieler gemäß § 266 StGB zum Nachteil des eigenen Vereins
  • ff) Bestechlichkeit der Spieler gemäß § 299 Abs. 1 StGB
  • b) Spielmanipulation zur Erlangung weiterführender finanzieller Vorteile
  • aa) Betrug der Wettspieler gemäß § 263 StGB zum Nachteil anderer Wettteilnehmer
  • bb) Betrug der Wettspieler gemäß § 263 StGB zum Nachteil der Wettanbieter
  • cc) Beihilfe der Spieler zum Betrug der Wettspieler zum Nachteil der Wettanbieter gemäß §§ 263, 27 StGB
  • 2. Strafrechtliche Einordnung des Täterverhaltens bei Zahlung einer Siegprämie
  • a) Strafbarkeit der reinen Spielmanipulation
  • aa) Betrug der Spieler gemäß § 263 StGB
  • bb) Untreue der Spieler gemäß § 266 StGB und Bestechlichkeit gemäß § 299 StGB
  • b) Spielmanipulation zu weiterführenden finanziellen Vorteilen
  • 3. Zwischenergebnis
  • III. Effektivität der Prävention von Wirtschaftskriminalität
  • 1. Effektivität bezogen auf natürliche Personen (Strafrecht)
  • 2. Effektivität bezogen auf juristische Personen („Innensteuerung“)
  • IV. Maßnahmen zur effektiven Prävention von Wirtschaftskriminalität
  • 1. Maßnahmen des Gesetzgebers
  • a) Strafrecht
  • b) „Innensteuerung“ – Reform des Vereinsrechts
  • c) Sonstiges
  • 2. Maßnahmen des DFB als rechtsetzendem Verband
  • a) Bestrafung der beteiligten Spieler und Trainer durch den DFB
  • b) Bestrafung des Mitgliedsvereins
  • c) Identifizieren von strafbaren Handlungen
  • 3. Maßnahmen der Vereine im Rahmen der „Innensteuerung“
  • a) Informierung der Angestellten und Beauftragen
  • b) Identifizieren von strafbaren Handlungen
  • c) Behandlung von Wirtschaftsstraftaten
  • d) Sonstiges
  • aa) Vertragsstrafen
  • bb) Kontrolle der privaten Bekanntschaften während des Spiels und des Trainings
  • cc) Erhöhung des Einkommens der Spieler
  • V. Zwischenergebnis
  • C. Beeinflussung von Schiedsrichtern durch Vereinsfunktionäre
  • I. Phänomenologie
  • II. Strafrechtliche Würdigung
  • 1. Strafrechtliche Einordnung des Täterverhaltens
  • a) Strafbarkeit des Schiedsrichters
  • aa) Betrug des Schiedsrichters gemäß § 263 StGB zum Nachteil des DFB bzw. der DFL
  • bb) Betrug des Schiedsrichters gemäß § 263 StGB zum Nachteil des unterlegenen Vereins
  • b) Strafbarkeit des Vereinsfunktionärs
  • aa) Betrug des Vereinsfunktionärs gemäß § 263 StGB zum Nachteil des unterlegenen Vereins
  • bb) Betrug des Vereinsfunktionärs gemäß § 263 StGB zum Nachteil der Zuschauer und/oder Rundfunkanstalten
  • cc) Untreue des Vereinsfunktionärs gemäß § 266 StGB zum Nachteil des eigenen Vereins
  • α) Missbrauchstatbestand
  • β) Treubruchtatbestand
  • γ) Vermögensnachteil
  • dd) Bestechung durch den Vereinsfunktionär gemäß § 299 Abs. 2 StGB
  • 2. Zwischenergebnis
  • III. Effektivität der Prävention von Wirtschaftskriminalität
  • 1. Effektivität bezogen auf natürliche Personen (Strafrecht)
  • 2. Effektivität bezogen auf juristische Personen („Innensteuerung“)
  • IV. Maßnahmen zur effektiven Prävention von Wirtschaftskriminalität
  • 1. Maßnahmen des Gesetzgebers
  • a) Strafrecht
  • b) „Innensteuerung“ – Reform des Vereinsrechts
  • 2. Maßnahmen des DFB als rechtsetzendem Verband
  • a) Bestrafung der beteiligten Vereinsfunktionäre durch den DFB
  • b) Bestrafung der Mitgliedsvereine durch den DFB
  • 3. Maßnahmen des DFB / der DFL im Rahmen der „Innensteuerung“
  • 4. Maßnahmen der Vereine
  • V. Zwischenergebnis
  • D. Beeinflussung von Spielern und Trainern durch Vereinsfunktionäre
  • I. Phänomenologie
  • II. Strafrechtliche Würdigung
  • 1. Strafrechtliche Einordnung des Täterverhaltens
  • a) Strafbarkeit der Spieler wegen Annahme einer Verlustprämie
  • aa) Betrug der Spieler gemäß § 263 StGB zum Nachteil des eigenen Vereins
  • bb) Betrug der Spieler gemäß § 263 StGB gegenüber dem veranstaltenden Verband zum Nachteil des konkurrierenden Vereins
  • cc) Betrug der Spieler gemäß § 263 StGB zum Nachteil der eigenen Mitspieler
  • dd) Betrug der Spieler gemäß § 263 StGB zum Nachteil der Zuschauer
  • ee) Untreue der Spieler gemäß § 266 StGB zum Nachteil des eigenen Vereins
  • ff) Bestechlichkeit der Spieler gemäß § 299 Abs. 1 StGB
  • b) Strafbarkeit der Spieler wegen Annahme einer Siegprämie
  • c) Strafbarkeit der Vereinsfunktionäre wegen Zahlung einer Verlustprämie
  • aa) Betrug der Funktionäre gemäß § 263 StGB gegenüber dem veranstaltenden Verband zum Nachteil des konkurrierenden Vereins
  • bb) Betrug der Funktionäre gemäß § 263 StGB zum Nachteil der Zuschauer
  • cc) Untreue der Funktionäre gemäß § 266 StGB zum Nachteil des eigenen Vereins
  • dd) Bestechung der Spieler durch die Funktionäre gemäß § 299 Abs. 2 StGB
  • 2. Zwischenergebnis
  • III. Effektivität der Prävention von Wirtschaftskriminalität
  • 1. Effektivität bezogen auf natürliche Personen (Strafrecht)
  • 2. Effektivität bezogen auf juristische Personen („Innensteuerung“)
  • IV. Maßnahmen zur effektiven Prävention von Wirtschaftskriminalität
  • 1. Maßnahmen des Gesetzgebers
  • a) Strafrecht
  • b) „Innensteuerung“ – Reform des Vereinsrechts
  • 2. Maßnahmen des DFB als rechtsetzendem Verband
  • a) Bestrafung der beteiligten Spieler durch den DFB
  • b) Bestrafung der beteiligten Vereinsfunktionäre durch den DFB
  • c) Bestrafung der Mitgliedsvereine durch den DFB
  • 3. Maßnahmen der Vereine
  • V. Zwischenergebnis
  • Drittes Kapitel: Unlautere Verflechtung innerhalb von Sportverbänden
  • A. Unlautere Verschaffung von Machtpositionen
  • I. Phänomenologie
  • II. Strafrechtliche Würdigung
  • 1. Bestechlichkeit der Delegierten des FIFA-Kongresses gemäß § 299 Abs. 1 StGB
  • 2. Bestechung durch den FIFA-Generalsekretär gemäß § 299 Abs. 2 StGB
  • 3. Vorteilsannahme der Delegierten des FIFA-Kongresses gemäß § 331 Abs. 1 StGB
  • 4. Vorteilsgewährung durch den FIFA-Generalsekretär gemäß § 333 Abs. 1 StGB
  • 5. Abgeordnetenbestechung durch den FIFA-Generalsekretär gemäß § 108e StGB
  • 6. Wählerbestechung durch den FIFA-Generalsekretär gemäß § 108b StGB
  • 7. Zwischenergebnis
  • III. Einschlägigkeit von sanktionierten Verboten und Organisationsgeboten nach schweizerischem Recht („Innensteuerung“)
  • 1. Strafbarkeit der FIFA nach Art. 102 sStGB
  • a) Subsidiäre Unternehmenshaftung nach Art. 102 Abs. 1 sStGB
  • b) Konkurrierende Unternehmenshaftung nach Art. 102 Abs. 2 sStGB
  • aa) Unternehmen
  • bb) Begehung eines Verbrechens oder Vergehens im Sinne einer Anlasstat nach Art. 102 Abs. 2 sStGB
  • cc) In einem Unternehmen
  • dd) In Ausübung geschäftlicher Verrichtung im Rahmen des Unternehmenszwecks
  • ee) Verstoß gegen die Deliktsverhinderungspflicht aus Art. 102 Abs. 2 sStGB
  • ff) Anwendbarkeit des schweizerischen Strafrechts
  • gg) Zwischenergebnis
  • 2. Weitere Organisationsgebote
  • IV. Effektivität der Prävention der Beeinflussung von Wahlen
  • V. Maßnahmen zur effektiven Prävention
  • 1. Maßnahmen des Gesetzgebers
  • a) Strafrecht
  • b) „Innensteuerung“
  • 2. Maßnahmen der FIFA im Rahmen der „Innensteuerung“
  • a) Informierung der Angestellten und Beauftragten
  • aa) Erstellen von Ehrenkodizes und Ethikrichtlinien
  • α) Richtlinien zur Regelung von Interessenskonflikten
  • β) Verhaltensrichtlinien im Hinblick auf die Vergabe und Annahme von Belohnungen und Geschenken
  • bb) Einführung von Anti-Korruptionsschulungen
  • b) Reform der internen Organisationsstrukturen
  • aa) Zusammensetzung des Exekutivkomitees und weiterer Kommissionen
  • bb) Einführung einer Amtszeitbegrenzung
  • cc) Zusammensetzung und Befugnisse der Ethikkommission
  • c) Identifizieren von „korruptiven“ Handlungen
  • aa) Einrichtung von internen oder externen Stellen zur Hinweislieferung
  • bb) Einrichtung von internen Stellen zur Ermittlung
  • d) Behandlung von Korruptionsfällen
  • e) Sonstiges
  • VI. Zwischenergebnis
  • B. Ausnutzen von Machtpositionen zum eigenen Vorteil
  • I. Phänomenologie
  • II. Strafrechtliche Würdigung
  • 1. Bestechlichkeit der Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees gemäß § 299 Abs. 1 StGB
  • a) Tätereigenschaft der Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees
  • b) Handeln im geschäftlichen Verkehr
  • c) Unrechtsvereinbarung
  • 2. Bestechung durch den Vorteilsgeber gemäß § 299 Abs. 2 StGB
  • 3. Weitere in Betracht kommende Straftatbestände
  • III. Einschlägigkeit von sanktionierten Verboten und Organisationsgeboten nach schweizerischem Recht („Innensteuerung“)
  • 1. Strafbarkeit der FIFA nach Art. 102 Abs. 2 sStGB
  • 2. Weitere Organisationsgebote
  • IV. Effektivität der Prävention von Wirtschaftskriminalität
  • V. Maßnahmen zur effektiven Prävention von Wirtschaftskriminalität
  • 1. Maßnahmen des Gesetzgebers
  • 2. Maßnahmen der FIFA im Rahmen der „Innensteuerung“
  • a) Informierung der Angestellten und Beauftragten
  • b) Reform der internen Organisationsstrukturen
  • c) Identifizieren von korruptiven Handlungen
  • d) Behandlung von Korruptionsfällen
  • e) Sonstiges
  • VI. Zwischenergebnis
  • Schlussbetrachtung
  • Literaturverzeichnis
Pages:
304
Year:
2023
ISBN (PAPERBACK):
9783631853559 (Active)
ISBN (EPUB):
9783631909485 (Active)
ISBN (PDF):
9783631909478 (Active)
Language:
German
Published:
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 304 S.

Florian Junkers, geboren 1984, studierte an der Goethe-Universität Frankfurt am Main Rechtswissenschaften. Das Studium beendete der Autor im Jahr 2008 mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Sein Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Frankfurt am Main von 2012 bis 2014. Das zweite juristische Staatsexamen legte der Autor im Jahr 2014 ab. Im selben Jahr erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Seit 2014 ist der Autor als Rechtsanwalt im Bereich „Wirtschaftsstrafrecht" und „Compliance" in Frankfurt am Main tätig.

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