Rudolf von Seckendorff. Reichsgerichtspräsident und Gentleman  Paid

Zur Geschichte des Reichsgerichts im beginnenden 20. Jahrhundert

by Timo Görlitz (Author)
©2023, Thesis, 356 Pages
Law, Economics & Management

Series: Rechtshistorische Reihe, Volume 501

HARDCOVER

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Mit dem Amt des Reichsgerichtspräsidenten war eine Schlüsselposition in der deutschen Justiz im späten Kaiserreich und der frühen Weimarer Republik verbunden. Richterbiographien sind jedoch generell und auch im Falle der Richter des Reichsgerichts selten. Der Autor folgt dem Lebensweg des heute nahezu unbekannten Juristen und entwirft vor dem Hintergrund der damaligen Methodendebatte ein u.a. auf die Analyse der Prozessakten des Reichsgerichts gestütztes Bild des Reichsgerichtspräsidenten und des Gerichtshofs im beginnenden 20. Jahrhundert. Der Autor zeichnet damit die – auch heute noch aktuelle – persönliche Dimension von Gerichtsentscheidungen aus der Glanzzeit des Reichsgerichts nach und bettet sie in die allgemeine Geschichte des Gerichtshofes ein.

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  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einführung
  • A) Einleitung und Forschungsüberblick
  • B) Zur Fragestellung und zum Aufbau der Untersuchung
  • Erstes Kapitel: Familiäres Umfeld, Jugend- und Ausbildungszeit 1844–1879
  • A) Herkunft und Familie
  • I) Der Vater, der spätere Oberreichsanwalt, Eduard von Seckendorff
  • II) Spuren am Reichsgericht
  • B) Jugend- und Ausbildungsjahre
  • Zweites Kapitel: Zwanzig Jahre Reichsjustizamt 1879–1899
  • A) Die Berufung Seckendorffs in das Reichsjustizamt im Spiegel der Beamtenpolitik der Reichsverwaltung
  • I) Ernennungs- und Beförderungskriterien
  • II) Religionsspezifische Diskriminierung und politische Zuverlässigkeit
  • B) Seckendorffs persönliches Umfeld in Berlin
  • C) Qualifikation für das Reichsgericht – die Beteiligung Seckendorffs an Reformvorhaben und sonstige Tätigkeitsbereiche
  • I) Allgemeines
  • II) Politische Zuverlässigkeit in „schwierigen Fragen“– die Reform des Militärstrafverfahrens
  • 1) Die Reform des Militärgerichtswesens
  • 2) Seckendorffs (gewandelte) Haltung zur Reform des Militärgerichtswesens
  • 3) „Wissenschaftliche Autorität“ – zur Zulässigkeit eines eigenständigen bayerischen obersten Militärgerichts
  • III) Diplomatische Qualitäten – die Vertretung des Deutschen Reichs auf den Haager Konferenzen für internationales Zivilrecht 1893 und 1894
  • IV) Einblick in die Verhältnisse am Reichsgericht – die Zivilprozessnovelle von 1898
  • D) Auf dem Weg zum Reichsgericht? – Zusammenfassende Bemerkungen
  • Intermezzo: Im Preußischen Staatsministerium
  • A) Holprige Ernennung
  • B) Schlüsselstellung in der Verwaltung
  • C) Eine neue Verbindung zum Reichsgericht – Richter am Kaiserlichen Disziplinarhof
  • Drittes Kapitel: Am Reichsgericht 1905–1919
  • A) Die Ernennung zum Präsidenten des Reichsgerichts
  • I) Auswahlgrundsätze
  • II) Reichsgerichtspräsident Seckendorff, eine ungeeignete Wahl oder Kompromisslösung?
  • 1) Ein zivilrechtsferner Verwaltungsjurist?
  • 2) Seckendorff als Kompromisslösung?
  • III) Gründe für die Annahme des Amts des Reichsgerichtspräsidenten
  • IV) Ausblick
  • B) Rudolf von Seckendorff als Richter – praktisch und ‚gut‘?
  • I) Ein schwieriger Einstand – Gegenwind im Reichsgericht
  • II) Eine erste Bewährungsprobe – die Beendigung des lippischen Thronfolgestreits
  • 1) Zur Vorgeschichte und Brisanz des Verfahrens
  • 2) Das weitere Verfahren und seine Entscheidung
  • a) Die Sorgen der Reichsrichter vor „politischen Anfechtungen“
  • b) Der Schiedsspruch vom Herbst 1905 als Bewährungsprobe?
  • c) Ausblick
  • III) Seckendorff als Vorsitzender des IV. Zivilsenats
  • 1) Erwartungshorizont an den Reichsgerichtspräsidenten – Justizkritik und Drucksituation
  • a) Justizkritik
  • b) Das Anforderungsprofil für einen Reichsgerichtspräsidenten – der Erwartungshorizont der Reichsrichter
  • c) Der Reichsgerichtspräsident als Richter – Hinweise zur Urteilsanalyse
  • 2) Aufgaben und personelle Zusammensetzung des IV. Zivilsenats
  • 3) Urteilsbetrachtungen
  • a) Strenge Gesetzesanwendung?
  • aa) Keine bloße Praxisbezogenheit – die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs in RGZ 66, 30
  • bb) Eine rechtsfolgenorientierte Lösung – der „Verlöbnisfall“ in RGZ 80, 88
  • cc) Die zweckbestimmte Argumentation – der Ausschluss von Mitgliedern eines Vereins in RGZ 80, 189
  • dd) Der „Scheidungsfall“ in RGZ 85, 11 – bloß technische Anwendung der Normen?
  • ee) Die Entscheidung in RGZ 93, 142 – der „Gattungsschuldfall“ – praxisnahe Logik
  • b) Restriktive Tendenzen
  • aa) Die Berücksichtigung von Interessen – der Ausschluss der Tierhalterhaftung bei „Gefälligkeit“ in RGZ 65, 313 und RGZ 67, 431
  • bb) Zurechnungserwägungen in RGZ 69, 399 – ein weiterer Tierhalterfall
  • cc) Einzelfallgerechte Lösungen – die „Testamentfälscherfälle“ in RGZ 72, 207 und RGZ 81, 413
  • dd) Ein Herausgabefall in RGZ 87, 56 – das „sittliche Wesen“ der Ehe und die Anbindung an die „Anschauungen des Volkes“
  • c) Erweiternde Tendenzen
  • aa) Die praxisorientierte Anwendung von Formvorschriften in RGZ 85, 308 („Dolmetscherfall“) und RGZ 64, 423 („Zahlendreherfall“)
  • bb) Das behutsame Herleiten von Analogien – das Auskunftsrecht des Pflichtteilsberechtigten in RGZ 73, 372
  • cc) Die flexible Anwendung des ‚Systems‘ – die wertgebundene Begründung der Analogie zu § 2285 BGB in RGZ 77, 165
  • dd) Der Vornamensfall in RGZ 87, 109 – eine politische Entscheidung?
  • 4) Schlussfolgerungen – der Erwerb juristischer Autorität
  • a) Arbeitsweise und Einfluss auf die Meinungsbildung des Senats
  • aa) Die Voten Seckendorffs: flexible und schöpferische Arbeitsweise – kein ‚unbedingtes‘ Festhalten an Wortlaut, System oder Historie des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  • bb) Überzeugen der Kollegen – Durchsetzungsstärke gegenüber dem Berichterstatter
  • (1) Überzeugungskraft durch die wissenschaftliche Autorität der Logik
  • (2) Überzeugungskraft durch praxisnahe und verständliche Beispiele
  • cc) Autoritätsgewinn durch ‚Übereinstimmung‘ – Flexibilität, Absicherung und Grenzen der Rechtsanwendung
  • b) Autoritätssteigerung durch die Besprechung der Urteile in der Fachpresse – Stimmen aus dem Publikum
  • c) Zusammenfassende Bemerkungen
  • IV) „Voll unerzwungener Teilnahme für die Anwaltschaft“ – die ehrengerichtlichen Verfahren
  • 1) Der Vorsitz am Ehrengerichtshof
  • 2) Einleitendes
  • 3) Einblicke in die Urteilspraxis
  • a) Grundlagen
  • b) Der Reichsgerichtspräsident als Freund des Anwaltsstandes?
  • aa) Allgemeines zur Einflussnahme des Vorsitzenden auf das Beratungsergebnis
  • bb) Die Rechtsprechung des Ehrengerichtshof – mild, religionsneutral aber patriotisch
  • (1) Milderungsgründe
  • (2) „Zuviel Nachsicht“ – Kritik aus Anwaltskreisen
  • (3) Religionsneutrale Urteile
  • (4) Patriotismus – kriegsbedingte Veränderungen
  • (5) Zusammenfassung: Seckendorffs anwaltsfreundliche Haltung
  • 4) Ein Politikum – das Verfahren gegen Karl Liebknecht im Jahr 1908
  • a) Die politische Vorgeschichte – das Hochverratsverfahren 1907
  • b) Das Berufungsverfahren vor dem Ehrengerichtshof
  • aa) Ein faires Verfahren?
  • bb) Divergierende Voten – Seckendorff contra Berichterstatter
  • (1) Das Votum des Berichterstatters Bernhardi
  • (2) Das Votum des Reichsgerichtspräsidenten
  • (3) Das überraschende Urteil vom 10. Oktober 1908
  • α) Ablauf der Hauptverhandlung und das Schlusswort Karl Liebknechts
  • β) Entscheidungsgründe
  • γ) Überraschender Ausgang
  • (4) Der Reichsgerichtspräsident – ein „Sozialistentöter“?
  • C) Die Steuerung der Geschäftsverhältnisse am Reichsgericht
  • I) Geschäftslast und Reformvorschläge
  • II) Entlastung des Gerichts durch Selbstverwaltungsmaßnahmen?
  • III) Jedenfalls: Verbesserung des Arbeitsumfeldes?
  • IV) Zusammenfassung
  • Viertes Kapitel: Seckendorff, das Reichsgericht und Leipzig
  • A) Zunächst: „ein unbeschriebenes Blatt“, später: Ehrenbürger – die brüchigen Meinungen der Zeitgenossen
  • B) Die Beziehung Seckendorffs zu den Mitgliedern des Reichsgerichts – Integration durch Amtsführung?
  • I) ‚Fremdheitsgefühle‘ und mangelnde Integration am Reichsgericht
  • II) Moderne und vorbildhafte Amtsführung – verständnisvoll, liberal und religionsneutral
  • III) Anteilnahme am Leben seiner Kollegen
  • IV) Zusammenfassende Bemerkungen
  • C) Die Repräsentation des Reichsgerichts und das gesellschaftliche Umfeld des Reichsgerichtspräsidenten
  • I) Unvollkommene Repräsentation unter Reichsgerichtspräsident Oehlschläger und Repräsentationsmöglichkeiten
  • II) Coffebaum, soziales Engagement und Gesellschaften – Reichsgerichtspräsident und Reichsgericht im „gesellschaftlichen Mittelpunkt“ der Stadt
  • 1) Repräsentation ‚trifft‘ kulturelles und soziales Interesse
  • 2) Das soziale Netzwerk des Reichsgerichtspräsidenten – die Verknüpfung von beruflichen und außerberuflichen Gesellschaftskreisen durch die Mitgliedschaft in Vereinen und Gesellschaften
  • a) Clubleben in der „Leipziger Harmonie“
  • b) Vergrößerung der außerberuflichen Kontakte durch den Paulus
  • c) Das Reichsgericht im Mittelpunkt der Geselligkeit der Stadt – „heimisch werden“ durch Zusammenführen der Gesellschaftskreise
  • D) Leipzig als „wahre Heimat“ des Reichsgerichts – Ehrungen als Integrationsbeleg
  • I) Bloß „repräsentative“ Verleihung des Ehrenbürgerrechts?
  • II) Die Wertschätzung seiner Kollegen – Seckendorff als Integrationsfigur
  • E) Die „Beheimatung“ des Reichsgerichts
  • Fünftes Kapitel: Seckendorff, das Reichsgericht und die Revolution
  • A) Die allgemeine Situation in Leipzig während der Revolution
  • B) Seckendorff und die Republik
  • I) Entlassungsmöglichkeiten?
  • II) Das Verhalten Seckendorffs – Akzeptanz der Republik?
  • Sechstes Kapitel: Im Ruhestand
  • Zusammenfassung: Der „geborene Reichsgerichtspräsident“?
  • Anhang: Ausgewählte Kurzbiographien
Pages:
356
Year:
2023
ISBN (HARDBACK):
9783631899717 (Active)
ISBN (EPUB):
9783631905869 (Active)
ISBN (PDF):
9783631905852 (Active)
Language:
German
Keywords:
Published:
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2023. 356 S., 3 b/w Abb.

Timo Görlitz studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach dem Referendariat erfolgte die Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität in Frankfurt/Main.

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