Ein Prozess im kollektiven Rechtsschutz endet regelmäßig mit einem Vergleich, der einer vorherigen Genehmigung durch das Gericht bedarf. Das Verfahren der gerichtlichen Genehmigung des Musterfeststellungsvergleichs ist hierbei weitestgehend unerforscht und bedarf der Konkretisierung durch Wissenschaft und Rechtsprechung. Der Autor untersucht in seiner Arbeit, welche Aufgabe das Gericht im Rahmen der gerichtlichen Genehmigung übernehmen muss und verfolgt dabei das Ziel, den noch unbekannten Prüfungsprozess des Gerichts zu ermitteln. Hierbei wird mithilfe eines rechtsdogmatischen Ansatzes unter anderem erforscht, unter welchen Voraussetzungen eine gerichtliche Genehmigung erfolgen darf, welche Mittel dem Gericht bei seiner Prüfung zur Verfügung stehen und welche Grenzen dem Gericht durch das Gesetz vorgegeben werden. Die hierdurch gewonnen Erkenntnisse dienen als Grundlage zur Konkretisierung des gerichtlichen Prüfungsumfangs für Vergleiche nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz.
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Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Teil I: Einleitung
A. Der Gegenstand der Untersuchung
B. Der Anlass der Betrachtung
Teil II: Die Musterfeststellungsklage
A. Einleitung
I. Die Entstehung des Gesetzes
II. Die Ziele der Musterfeststellungsklage
1. Die Stärkung der Verbraucherrechte
2. Die Stärkung des Wettbewerbs
3. Die Verbesserung der Verfahrenseffizienz
4. Weitere allgemeine Ziele
B. Der Anwendungsbereich
I. Der persönliche Anwendungsbereich
II. Der sachliche Anwendungsbereich
III. Der zeitliche Anwendungsbereich
C. Das Verfahren
I. Die Erhebung der Musterfeststellungsklage
II. Die öffentliche Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage
1. Der Zweck der öffentlichen Bekanntmachung
2. Die Bedingungen der öffentlichen Bekanntmachung
a) Klageerhebung
aa) Prüfung vor Zustellung
bb) Prüfung nach Zustellung
cc) Stellungnahme
b) Die Erfüllungen der nach § 606 Abs. 2 S. 1 ZPO vorgeschriebenen Anforderungen
aa) Keine inhaltliche Prüfung der Klageschrift
bb) Inhaltliche Prüfung der Klageschrift erforderlich
cc) Stellungnahme
(1) Vorabüberlegungen
(a) Schlüssigkeitsprüfung erforderlich
(b) Schlüssigkeit nicht erforderlich
(c) Streitentscheid
(2) Wortlaut
(a) Der allgemeine Sprachgebrauch
(b) Verhältnis zum zivilprozessualen Beweis
(c) Zwischenergebnis
(3) Systematik
(a) Das Verhältnis von § 606 Abs. 2 ZPO zu § 606 Abs. 3 ZPO
(b) Der Verweis auf das Unterlassungsklagengesetz
(c) § 608 Abs. 2 S. 3 ZPO
(4) Sinn und Zweck
(a) § 606 Abs. 2 S. 1 ZPO
(b) § 607 Abs. 2 ZPO
(c) Zwischenergebnis
(5) Historische Auslegung
(6) Zwischenergebnis
dd) Fazit
III. Die Sperrwirkung
IV. Die Anmeldung im Klageregister
V. Die Beendigung des Verfahrens
1. Durch Urteil
2. Durch Vergleich
a) Die Ausgangslage
aa) Der Vergleich im Allgemeinen
(1) Der außergerichtliche Vergleich
(2) Der Prozessvergleich
(3) Weitere Vergleichsformen
bb) Der Vergleich im Musterfeststellungsverfahren
(1) Der Musterfeststellungsvergleich
(a) Allgemeines
(b) Der Inhalt des Vergleichs
(c) Kritik
(2) Der außergerichtliche Vergleich im Musterfeststellungsverfahren
(a) Streit
(b) Stellungnahme
Teil III: Die gerichtliche Genehmigung des Musterfeststellungsvergleichs
A. Einleitung
B. Die Genehmigungsfähigkeit
I. Die Vergleichsarten
1. Der Feststellungsvergleich
a) Argumente für die Zulässigkeit des Feststellungsvergleichs
b) Argumente gegen die Zulässigkeit des Feststellungsvergleichs
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2024. 326 S.
Kay Arne David Klein, Studium der Rechtswissenschaften in Mainz, Rechtsreferendariat am OLG Koblenz mit Stammdienststelle am LG Mainz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht, Prof. Dr. Robert Magnus, Universität Bayreuth, Syndikusrechtsanwalt, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.