Mindestvorschriften gemäß Art. 83 AEUV im Spannungsverhältnis zwischen intergouvernementalem und supranationalem Handeln  Paid

by Izabela Dumistracel (Author)
©2024, Thesis, 296 Pages
Law, Economics & Management

Series: Öffentliches und Internationales Recht, Volume 23

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Das Strafrecht als „domaine réservée" der Mitgliedstaaten stellte die europäische Integration vor besondere Herausforderungen. Die im Wesentlichen intergouvernemental ausgestaltete Zusammenarbeit in Strafsachen findet mit dem Vertrag von Lissabon ein Ende, indem dieser Bereich als interne Politik der Europäischen Union in den supranationalen Rechtsrahmen überführt wurde. Die Autorin untersucht, ob dies auch inhaltlich eine endgültige Abwendung von der intergouvernementalen Prägung darstellt und inwieweit der Sensibilität dieser Materie sowie den staatlichen Souveränitätsvorbehalten Rechnung getragen wird. Beleuchtet wird dann, wo die entscheidenden Unterschiede bei der Mindestharmonisierung im Strafrecht liegen, aber auch, ob die Entstehung supranationaler Straftatbestände nun möglich ist.

§ 1 Gegenstand und Ziel der Arbeit

§ 2 Aufbau der Untersuchung

Teil 1: Gegenstand und Grundzüge der Strafrechtsharmonisierung

§ 1 Begriffe

A. Europäisches Strafrecht

I. Europäisches Strafrecht als Unionsrecht

II. Europäisches Strafrecht als Kriminalstrafrecht

B. Harmonisierung

I. Begriff der Harmonisierung

II. Methoden der Harmonisierung

§ 2 Zur Entwicklung der Harmonisierung im Strafrecht

§ 3 Grundlegendes zur Strafrechtsharmonisierung

A. Gründe für die Strafrechtsharmonisierung

B. Ziele der Strafrechtsharmonisierung

C. Harmonisierungsmethode

I. Strafrecht als Kern staatlicher Souveränität

II. Mindestharmonisierung als Konzept für das Strafrecht

Teil 2: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts vor Lissabon

§ 1 Strafrechtsetzungskompetenz

A. Vorrang der ersten gegenüber der dritten Säule

B. Kompetenzen im Rahmen der dritten Säule

C. Kompetenzen im Rahmen der ersten Säule

I. Keine originäre Strafrechtsetzungskompetenz

II. Anweisungskompetenz

§ 2 Harmonisierung im materiellen Strafrecht

A. Vorüberlegungen

B. Bereiche der Strafrechtsharmonisierung

C. Voraussetzungen der Harmonisierung

I. Erforderlichkeit der Harmonisierung

II. Harmonisierung durch Mindestvorschriften

D. Kriminalpolitische Vorgaben – vom Wiener bis zum Haager Programm

E. Erlassene Rechtsakte zur Strafrechtsharmonisierung

§ 3 Intergouvernementaler Rahmen

A. Befugnisse der Organe *

I. Rat als wesentliches Entscheidungsorgan

II. Initiativrecht der Kommission

III. Beteiligung des Europäischen Parlaments

IV. Europäischer Rat als spezifisches Unionsorgan

B. Einstimmigkeit als Grundregel im Rechtsetzungsverfahren

C. Handlungsinstrumente

I. Allgemeines

II. Rahmenbeschluss als wesentliches Instrument der Harmonisierung

D. Rechtskontrolle durch den EuGH

I. Vorabentscheidungsverfahren

II. Nichtigkeitsklage

§ 4 Fazit: Defizitäre Strafrechtsetzung vor Lissabon

A. Kompetenzrechtlicher Konflikt

B. Geringe demokratische Legitimation

C. Langwierige Beschlussfassung

D. Eingeschränkte Justiziabilität

Teil 3: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts nach Lissabon

§ 1 Entscheidende Aspekte der Harmonisierungskompetenz

A. Strafrecht im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

I. Rechtliche Grundstruktur des RFSR

II. Inhaltliche Reichweite des RFSR

B. Geteilte Zuständigkeit im Strafrechtsbereich

C. Kriminalpolitische Leitlinien

I. Allgemeine Orientierungspunkte für die Strafgesetzgebung

II. Stockholmer Programm und Post-Stockholm-Programm

D. Allgemeine Voraussetzungen für die Harmonisierung

I. Erforderlichkeit

II. Beachtung der Grundrechte, Freiheiten und allgemeinen Grundsätze *

§ 2 Rechtlicher Rahmen der Strafrechtsharmonisierung

A. Integrative Elemente

I. Verstärkte demokratische Legitimation in der Europäischen Union

II. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren als Regelverfahren im Strafrecht

III. Straffere Beschlussfassung

IV. Supranationale Handlungsformen

V. Stärkung des Rechtsschutzes durch den EuGH

B. Souveränitätsbezogene Aspekte

I. Sonderregelungen im Gesetzgebungsverfahren

II. Sonderregelungen auf der judikativen Ebene

C. Fazit: integrationsfreundliche Harmonisierung unter mitgliedstaatlichem Vorbehalt

§ 3 Reichweite der Harmonisierungskompetenz

A. Allgemeine Grenzen der Strafrechtsharmonisierung

I. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung

II. Subsidiaritätsprinzip

III. Verhältnismäßigkeitsprinzip

B. Bereichsspezifische Grenzen – strafrechtsspezifisches Schonungsgebot

§ 4 Harmonisierungskonstellationen nach Art. 83 AEUV

A. Grundstruktur und Auslegung

B. Harmonisierung im Bereich schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (Art. 83 Abs. 1 AEUV)

I. Voraussetzungen für die Kriminalisierung

II. Kriminalitätsbereiche

III. Überblick über die erlassenen Rechtsakte auf Grundlage von Art. 83 Abs. 1 AEUV

C. Strafrechtliche Harmonisierung in den bereits harmonisierten Bereichen (Art. 83 Abs. 2 AEUV)

I. Gegenstand der Neuregelung

D. Harmonisierung durch Mindestvorschriften

§ 5 Mindestvorschriften nach Art. 83 AEUV als alleinige Rechtsetzungsmöglichkeit im Strafrecht?

A. Historische und systematische Auslegung des Art. 83 AEUV

B. Das Verhältnis zu potenziellen Strafrechtsetzungsnormen

C. Ausnahmefall: Art. 325 Abs. 4 AEUV

D. Exkurs: Erlass supranationaler Strafrechtsnormen

Teil 4: Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Strafrechts auf europäischer Ebene

§ 1 Strafrechtsharmonisierung nach Lissabon

A. Überlegungen zur Rechtsetzungstätigkeit

B. Problematische Tendenzen

§ 2 Perspektiven der Strafrechtsharmonisierung

A. Entwicklung einer europäischen Kriminalpolitik

B. Europäische Standards ohne ein europäisches Strafgesetzbuch

C. Harmonisierung von Strafen mittels eines klaren europäischen Systems

D. Ein Allgemeiner Teil des Strafrechts der Europäischen Union?

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Pages:
296
Year:
2024
ISBN (HARDBACK):
9783631912294 (Active)
ISBN (EPUB):
9783631912386 (Active)
ISBN (PDF):
9783631912379 (Active)
Language:
German
Published:
Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2024. 296 p.

Izabela Dumistracel studierte Rechtswissenschaft in Iasi, Rumänien, und in Mainz. Sie hat an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz 2004 den LL.M.-Titel erworben und 2023 promoviert. Derzeit arbeitet sie in einer Wirtschaftskanzlei mit internationalem Bezug in Mannheim.

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